OVG: Windenergieanlage darf ohne Abschaltauflage während des Vogelzugs betrieben werden
Windrad bei Illerich braucht keine Abschalteinrichtung für die Zeit des Vogelzugs: Die Kraniche müssen aufpassen
Kraniche vor Windrad: Für eine Anlage bei Illerich urteilte das OVG, diese bedürfe keiner Einrichtung zur Abschaltung während der Zugzeit. Foto: dpa/P. Pleul
dpa/Patrick Pleul

Illerich/Koblenz. Eine Windenergieanlage in Illerich erhöht das Kollisions- und Tötungsrisiko für ziehende Kraniche nicht in signifikanter Weise, sodass es keiner Abschaltauflage zum Schutz des Kranichzugs bedarf. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz entschieden.

Lesezeit 2 Minuten
Die Klägerin erhielt vom Kreis Cochem-Zell die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage mit der Auflage, an den Massenzugtagen des Kranichs im Frühjahr und Herbst bei bestimmten Wetter- und Windbedingungen die Anlage während des Überflugs der Zugwelle abzuschalten.

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