Von unserer Mitarbeiterin Brigitte Meier
Vor Gericht bestreitet das Paar vehement, dass der Mann mit etwa 1,4 Promille Alkohol und Spuren von Amphetaminen im Blut der Fahrer war, obwohl beide dies unmittelbar nach dem Unfall gegenüber einem Polizeibeamten ausgesagt hatten.
Ohne Verteidiger sitzt der 35-Jährige auf der Anklagebank und fühlt sich ungerecht behandelt. Bei der Vernehmung des Polizeibeamten, der den Unfall aufgenommen hat, ruft er dazwischen, und statt dem Gericht sachlich seine widersprüchlichen Aussagen zu erklären, mault er: „Ich werde hier behandelt wie ein Schwerverbrecher.“ Zur ersten Behauptung, dass er am Steuer gesessen habe, erklärt er lediglich: „Ich war schließlich knüppelvoll und stand unter Schock.“ Und seine Ehefrau liefert eine erstaunliche Erklärung für die widersprüchlichen Aussagen. Sie behauptet nämlich: „Eigentlich wollte ich ja noch im Polizeiauto meine Aussage korrigieren, die Schwachsinn war, aber der Polizist war so unfreundlich.“
Die Frau verweist darauf, dass eine Ärztin bei ihr eine Verletzung festgestellt habe, verursacht durch den Gurt auf der Fahrerseite. Die kecke Bemerkung „Oder glauben sie etwa, dass ich mir die Verletzung selbst zugefügt habe?“ schlägt in Empörung um, als Amtsrichter Wilfried Johann erklärt, dass die Staatsanwaltschaft das immerhin für möglich halte. Einen Trumpf zieht die wütende Ehefrau des Angeklagten allerdings noch aus der Tasche: Ein Helfer habe sie unmittelbar nach dem Unfall noch angeschnallt auf dem Fahrersitz gesehen. Doch dieser Zeuge ist der Verhandlung unentschuldigt ferngeblieben. Johann belegt ihn daher mit einem Ordnungsgeld von 200 Euro beziehungsweise vier Tagen Haft. Außerdem soll der Zeuge zur Fortsetzung der Verhandlung am Montag, 15. Dezember, um 9 Uhr polizeilich vorgeführt werden.