Kaisersescher Rat diskutiert intensiv über privates Wohnhaus: Wenn geplanter Bau und Bebauungsplan kollidieren: Ausnahme ja, aber bitte nur eine kleine
Kaisersescher Rat diskutiert intensiv über privates Wohnhaus
Wenn geplanter Bau und Bebauungsplan kollidieren: Ausnahme ja, aber bitte nur eine kleine
Wenn beim Hausbau der Plan nicht dem Bebauungsplan entspricht, kann der Gemeinderat von der Festsetzung befreien – muss aber nicht. Was erlaubt ist, wurde in Kaisersesch intensiv diskutiert. Kevin Rühle
Kaisersesch. Die Wünsche von Bauherren und die Vorstellungen der Kommunen sind nicht selten sehr unterschiedlich. Die Bebauungspläne, die festlegen, in welchem Rahmen Gebäude errichtet werden dürfen, basieren häufig auf den Vorstellungen vergangener Jahrzehnte. In solchen Fällen kann der Rat der Kommune eine Befreiung über solche Festsetzungen veranlassen. Doch darüber, wie weit die Ratsmitglieder dabei gehen können, herrscht Unsicherheit.
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In Kaisersesch will eine Familie ein Einfamilienhaus bauen. Das Hanggrundstück erschwert die Planung, da die Traufhöhe „nicht mehr als 6 Meter über der natürlichen Geländelinie“ liegen darf – ob das Grundstück auf der abfallenden Seite aufgefüllt wird, ist also egal.