Älteres Ehepaar aus Köln muss Hotelbuchung, stornieren, weil Ausweis offenbar nicht ausreicht
Weil Bescheinigung die falsche Farbe hat: Rollstuhlfahrerin findet in Cochem keinen Parkplatz
Parkplätze für Menschen mit Behinderung sind an der Moselpromenade knapp. Hier muss der passende Parkausweis vorgelegt werden. Einen behindertengerechten Stellplatz nahe einem entsprechenden Hotel konnte eine Rollstuhlfahrerin aus Köln in Cochem nicht finden. Foto: Kevin Rühle
Kevin Rühle

Cochem. Menschen mit Behinderung können fast nie spontan Ausflüge unternehmen oder eine Unterkunft buchen. Wer gehbehindert und auf einen Rollstuhl angewiesen ist, muss das Unternehmen sorgfältig planen und sich vorab informieren, ob Hotel und Zimmer barrierefrei sind, aber auch, ob Behindertenparkplätze in der Nähe sind. Genau das hat das Ehepaar K. aus Köln getan, das einige Tage in Cochem verbringen wollte. Doch die 73-Jährige und ihr 80-jähriger Mann mussten die Buchung in einem lange gesuchten barrierefreien Hotel in Cochem stornieren, weil die Rollstuhlfahrerin den Behindertenparkplatz vor dem Hotel mit ihrem vorab eingereichten Schwerbehindertenausweis nicht nutzen darf.

Die Kölnerin ist sehr enttäuscht: „Wir wollten so gern ein paar Tage in Cochem verbringen. Das geht leider nicht, da das Ordnungsamt einen blauen Behindertenparkausweis verlangt.“ Noch nie habe sie Probleme mit ihrem Schwerbehindertenausweis „G 100“ in Verbindung mit dem orangefarbenen Behindertenparkausweis gehabt.

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