Verkehr an der Mosel
Wegen Brückensanierung: Mosel-Dorf wird gespalten
Demnächst eine Baustelle: In Platten muss die Lieserbrücke abgerissen werden. (Symbolfoto)
dpa/Stefan Sauer

Eine Brücke muss saniert werden: Das hat Konsequenzen für die Einwohner von Platten, denn der Ort wird zweigeteilt – und das für zwei Jahre. Das passt vielen nicht. Aber es gibt eine Möglichkeit, Einspruch einzulegen.

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Hermann Hower aus Platten ist unzufrieden, und nicht nur er. Schließlich wird sein Dorf in naher Zukunft buchstäblich zweigeteilt. Der Grund: Die Brücke, die über die Lieser führt, die mitten durch das Dorf läuft, muss saniert werden.

„Dann wird man nicht mehr mit dem Auto von einem Ortsteil zum anderen kommen. Das wird besonders für ältere Menschen und Mütter mit Kindern, die zum Kindergarten wollen, problematisch. Die Brücke muss abgerissen werden und in der Zeit soll nur eine provisorische Fußgängerbrücke über die Lieser führen. Das ist uns zu wenig,“ ärgert sich Hower. Außerdem können dann ältere Menschen weder den Friedhof noch die Kirche zum Gottesdienst mit dem Auto erreichen.

Lieserbrücke muss abgerissen werden

Alle wichtigen Einrichtungen, das Dorfgemeinschaftshaus, die Kirche Friedhof und Kindergarten seien auf der anderen Seite. Ein Viertel der Bevölkerung sei abgeschnitten. Der Umweg betrage etwa elf Kilometer über Osann und Altrich. Deshalb habe sich eine Bürgerinitiative gegründet.

Das Brückenprojekt ist eine aufwendige Baumaßnahme, die sich über zwei Jahre erstrecken wird. Die Brücke, über die die Trierer Straße führt, teilt den Ort in etwa ein Drittel auf der einen Seite und zwei Drittel auf der anderen. Bereits vor fünf Jahren wurden während einer Bauprüfung massive Schäden entdeckt, wie der zuständige Landesbetrieb Mobilität mitteilt.

Demnach sei eine Sanierung unumgänglich. Dazu müsse die alte Brücke komplett abgebrochen werden. Während der Abbrucharbeiten werde die Lieser im Bauwerksbereich auf eine Länge von bis zu 20 Metern durch Rohre geführt, sodass das Abbruchgut mittels Bagger entfernt werden kann. Auch die Widerlager, der Pfeiler und die Fundamente werden mittels Abbruchbagger zerkleinert und abtransportiert. Deshalb muss die L53 während der Bauarbeiten für den Verkehr gesperrt werden. Laut LBM werden mindestens 24 Monate für die Bauarbeiten benötigt.

Mehrere Varianten diskutiert

Im Vorfeld wurden mehrere Varianten für eine Behelfsbrücke diskutiert, wie Hower erläutert. Im entsprechenden Bericht des LBM sind vier Varianten genannt. Variante 1 sieht eine Fußgängerbrücke mit einer nutzbaren Breite von zwei Metern vor. Sie soll als Stegbrücke gebaut werden, deren drei Einzelelemente jeweils eine Länge von zehn Metern haben, die dann auf drei Pfeilern liegen.

Eine zweite Variante sieht indes auch Autoverkehr auf einer entsprechend breiteren Behelfsbrücke vor. In den beiden weiteren Varianten war eine Behelfsbrücke an einer anderen Position im Dorf vorgesehen.

Diese Varianten wurden auch wegen hoher Kosten verworfen. Die zweite Variante wurde wegen zu starker Eingriffe in Biotope ebenfalls verworfen, sodass nun nur noch die Fußgängerbrücke übrig geblieben ist. Jürgen Jakoby, Ortsbürgermeister von Platten, erklärt dem Volksfreund gegenüber, dass dieses Thema schon seit 2020 diskutiert wird. Er sagt: „Ob in dieser Zeit ausreichend informiert wurde, kann ich nicht bewerten. Dies ist ja immer vom individuellen Standpunkt aus zu sehen. Die Fußgängerbrücke ist die Minimallösung und wird ja nun im Planfeststellungsverfahren bewertet.“ Das wäre der Ansatz, um noch Änderungen geltend zu machen. Im aktuellen Planfeststellungsverfahren seien die unterschiedlichen Varianten aufgeführt. Jakoby: „Hier kann dies nun jeder Bürger für sich bewerten und eine entsprechende Eingabe machen.“

Darauf weist auch der Landesbetrieb Mobilität hin. Dessen Sprecherin erklärt: „Derzeitig wird durch die Planfeststellungsbehörde beim LBM Rheinland-Pfalz das für den Neubau der Lieserbrücke erforderliche Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht für die betroffenen Bürger die Möglichkeit, bis zum 4. Juni 2025 entweder bei der Verbandsgemeinde Wittlich-Land oder bei der Planfeststellungsbehörde Einwendungen gegen die geplante Maßnahme zu erheben.“ Bei der Planfeststellungsbehörde seien bislang (21. Mai) zwei Einwendungen eingegangen.

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