Pedelec und E-Bike werden oft in einen Topf geworfen. Rechtlich gesehen zählt man als Fahrradfahrer, wenn man mit einem Pedelec unterwegs ist. Ausnahme bildet hier das sogenannte S-Pedelec: Dieses gilt als Kleinkraftrad, erreicht Geschwindigkeiten bis 45 Kilometern in der Stunde. Aber: Das S-Pedelec unterliegt der Helmpflicht und braucht ein amtliches Kennzeichen. Der Führerschein der Klasse AM ist ebenfalls von Nöten. Pedelec steht übrigens für „Pedal Electric Cycle“.
Der Unterschied zum E-Bike ist, dass das E-Bike auch ohne Treten fährt und hohe Geschwindigkeiten erreicht – beim Pedelec muss man zwingend in die Pedale treten. Außerdem braucht ein E-Bike eine Haftpflichtversicherung und ein Kennzeichen. Die E-Bikes werden in folgende Klassen eingeteilt: bis 20 Kilometer pro Stunde, bis 25 Kilometer pro Stunde und bis 45 Kilometer pro Stunde.