Warum die Wohnraumentwicklung aus Ratssicht nötig ist
Den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnen am Jungferweiher“ aufzustellen, ist aus Sicht des Ulmener Stadtrats „für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung“ nötig. Diese Entwicklung und Bodennutzung soll die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigen sowie soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen miteinander in Einklang bringen, heißt es in der dazugehörigen Beschlussvorlage. Das Mischgebiet, in dem das Baufeld liegt, „dient vorwiegend dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören“.