Die ehemalige Lebensgefährtin des Mordopfers umarmt während des ersten Prozesses am Trierer Landgericht im Gerichtssaal ihren mitangeklagten Sohn; mit im Bild ihr Verteidiger Walter Teusch. Rolf Seydewitz
Der Mordfall Steffen Braun ist juristisch noch lange nicht abgeschlossen. Ein Urteil stellt die brisante Frage: Hätte die Mutter eines der Täter den Tod verhindern müssen?
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Der Mord an dem Dauner Orthopäden Steffen Braun beschäftigt die Justiz weiter – und könnte für eine der Verurteilten weit dramatischere Folgen haben als bislang angenommen. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Trierer Landgerichts gegen die frühere Lebensgefährtin des Arztes aufgehoben.