Wer die Fluggeräte unter den Christbaum legt, sollte einige Punkte beachten: Warum das Geschenk Drohne nicht ohne ist: Die RZ beantwortet die sieben wichtigsten Fragen
Wer die Fluggeräte unter den Christbaum legt, sollte einige Punkte beachten
Warum das Geschenk Drohne nicht ohne ist: Die RZ beantwortet die sieben wichtigsten Fragen
Auch, aber längst nicht nur als Weihnachtsgeschenk erfreuen sich ferngesteuerte Drohnen wachsender Beliebtheit. Bevor man die unbemannten Multicopter aufsteigen lässt – wie hier am Cochemer Moselufer – sollte man sich jedoch gut mit Ge- und Verboten vertraut machen. Foto: Kevin Rühle Kevin Rühle
Cochem-Zell. Die unbemannten Fluggeräte gibt es in unterschiedlichen Größen und Formen. Auch im Kreis Cochem-Zell sind sie immer häufiger am Himmel zu sehen. Bei dem beliebten Geschenk ist allerdings einiges zu beachten. Die Drohnenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hilft den Piloten, damit dem Spaß zu Weihnachten nichts im Weg steht.
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Drohnen finden immer häufiger ihren Platz unter den Weihnachtsbaum. Damit man aber auch ohne Bedenken sein neues Spielzeug in den Himmel emporsteigen lassen kann, sind einige Dinge zu beachten. Die RZ beantwortet die sieben wichtigsten Fragen zum Thema Drohne und zur Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitaler Infrastruktur (BMVI)