Resolution des Kreistages erhält Absage aus Berlin - Weiterhin getrennte Auszählung von Brief- und Urnenwahlstimmen
Wahlgesetz: Laut Ministerium kein Bedarf für Änderung
Vor allem das Auszählen von Wahlbriefen verzögerte jüngst die Abläufe bei Wahlen.
Kevin Rühle

Lutzerath. Das Bundesinnenministerium hat, wie die Kreisverwaltung im Kreistag mitteilte, einem Vorschlag des Kreises Cochem-Zell zur Änderung des Bundeswahlrechts eine vorläufige Absage erteilt. Der Kreis hatte in einer Resolution angeregt, die bisher getrennte Auszählung von Urnenwahl- und Briefwahlstimmen aufzuheben und die Auszählung von Stimmbezirken, in denen weniger als 50 Wahlberechtigte ihre Stimme abgegeben haben, in benachbarten Wahlvorständen vorzunehmen, abzuschaffen.

Lesezeit 2 Minuten
Hintergrund waren die Erfahrungen bei der Bundestagswahl im September. Hier mussten im Kreis mehrere Stimmbezirke von benachbarten Wahlvorständen ausgezählt werden, was zur Folge hatte, dass für manche Gemeinden kein eigenes Wahlergebnis veröffentlicht werden konnte.

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