Dass die Verhandlung gegen die beiden Cochem-Zeller in Saal 100 des Amtsgerichts eröffnet wurde, schien am Dienstagmorgen aus Sicht von Staatsanwaltschaft und Verteidigung noch eher fraglich. Verteidiger Jörg Mühlenfeld teilte dem Gericht mit, dass sein Mandant unter Fieber und Schüttelfrost leide – eine akute Infektion mit dem Coronavirus sei also nicht auszuschließen. Richter Sven Kaboth ordnete daraufhin einen Corona-Schnelltest für den Angeklagten an. Dieser fiel negativ aus, worauf die Prozessbeteiligten vertrauten. Die Verhandlung wurde ohne Maskenpflicht am Platz eröffnet, zur Sicherheit standen die Fenster des Gerichtssaals durchgehend offen.
Die beiden Angeklagten arbeiteten Anfang Oktober 2019 in einem Hotel in der Verbandsgemeinde Zell und hatten den Auftrag, dieses zu entrümpeln. Bei der Arbeit fanden der 45-Jährige und sein 36-jähriger Kompagnon verschiedene Schlüssel, einer davon passte auf einen Waffenschrank im Gebäude. Darin befanden sich sechs Schusswaffen, 400 Schuss Munition, ein Schwert sowie 20 Silberdollermünzen. Laut Anklage entwendeten die Männer die Gegenstände und nahmen über das „Darknet“ Kontakt zu einem Unbekannten auf, um das Diebesgut zu veräußern. Diesen trafen sie auf einem Parkplatz in der Nähe von Frankfurt und übergaben die Waffen für 2000 Euro sowie kleine Mengen Kokain und Marihuana.
Die Angeklagten legten für diese Tat schon während der polizeilichen Ermittlungen ein umfassendes Geständnis ab. „Es war nicht geplant, hat aber gut Geld reingebracht“, sagte der 45-Jährige mit gesenktem Haupt vor Gericht. Bei weiteren Anklagepunkten konnte sich der jüngere Mann aus der Eifel nicht zu einem Geständnis durchringen. So sollen beide gemeinsam aus einem Keller Werkzeug gestohlen haben, dem 36-Jährigen wurde zudem auch noch ein Fahrraddiebstahl an der Mosel vorgeworfen. Auch von den Drogen bei der Übergabe wollte der Angeklagte nichts wissen. „Die Waffen sind mir schon peinlich genug. Ich habe aber kein Werkzeug gestohlen“, beteuerte der Eifler. Zudem habe er keine Ahnung vom „Darknet“ und das gestohlene Fahrrad, mit dem er in Traben-Trarbach von der Polizei aufgegriffen wurde, sei die Leihgabe eines Bekannten gewesen, den er nicht vor Gericht nennen wolle. Für die Klärung des Fahrraddiebstahls musste zudem die Geschädigte aus München anreisen. Auch ein Bekannter des Angeklagten sagte als Zeuge aus, dass dieser den Diebstahl ihm gegenüber zugegeben habe. Nicht vor Gericht erschien ein Zeuge, der zur Klärung des Einbruchs in den Keller beitragen sollte. Das Gericht belegte dies mit einem Ordnungsgeld von 300 Euro. Zurechtgewiesen wurde ein Zeuge aufgrund seiner Kleidung. „Sie erscheinen hier in einem Achselshirt, das ist eine absolute Unverschämtheit“, echauffierte sich Richter Sven Kaboth.
Trotz der Geständnisse schien die Urteilsfindung für das Schöffengericht nicht einfach zu sein. Denn der ältere Angeklagte hatte in seinem Leben bereits 16 Einträge ins Strafregister angesammelt, den jüngsten vor sechs Jahren. „Bei Ihnen hat die Entscheidung etwas länger gedauert. Eigentlich spricht alles dafür, dass Sie wieder ins Gefängnis gehen“, betonte Amtsrichter Kaboth. Positiv zu werten sei allerdings, dass sich die Anzahl der Straftaten in den vergangenen Jahren verringert habe. „Das ist Ihre allerletzte Chance“, stellte der Cochemer Amtsrichter klar. Die Männer wurden zu Haftstrafen von einem Jahr und sechs beziehungsweise einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Beide bekommen einen Bewährungshelfer zu Seite gestellt, für fünf beziehungsweise drei Jahre. Der vorbestrafte Eifler muss zudem 150 Sozialstunden in Ulmen leisten, sein Kollege zahlt 800 Euro an den Förderverein der BBS Cochem.