Krankenhausreform
Vorschlag für Pilotprojekt am Klinikum in Zell verhallt
Vorschlag für Pilotprojekt am Klinikum in Zell verhallt.
Marcus Brandt. picture alliance/dpa

Im Oktober hatte sich Landrätin Anke Beilstein in einem Brief an Gesundheitsminister Karl Lauterbach gewandt, um für ein Pilotprojekt am Klinikum Mittelmosel zur Sicherstellung der akuten Notfallversorgung im Kreis zu werben. Die Antwort ernüchtert.

Das Bundesgesundheitsministerium hat betont, dass im Rahmen der Krankenhausreform auch die Belange von ländlichen und strukturschwächeren Räumen besondere Berücksichtigung finden werden. In einem Schreiben an Landrätin Anke Beilstein verweist der Parlamentarische Staatssekretär Edgar Franke dabei unter anderem auf eine geplante 25-prozentige Erhöhung der Zuschläge für bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum sowie die Beibehaltung der Sicherstellungszuschläge für bedarfsnotwendige defizitäre Krankenhäuser im ländlichen Raum.

Landrätin Anke Beilstein hatte im Oktober im Zusammenhang mit der Diskussion um die geplante Schließung des Klinikums Mittelmosel in Zell in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bei der anstehenden Krankenhausstrukturreform eine Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ländlichen Raum gefordert. Dabei hatte sie auch ein entsprechendes Pilotprojekt zur Sicherstellung der akuten Notfallversorgung im Kreis Cochem-Zell angeregt.

„Krankenhausreform berücksichtigt Belange ländlicher Räume.“
Berliner Gesundheitsministerium antwortet Landrätin Anke Beilstein

Auf diesen Vorschlag geht der Staatssekretär in seiner Antwort nicht ein, er verweist aber auf einen Gesetzentwurf für eine Notfallreform, der im Juli vom Kabinett verabschiedet, aufgrund des vorzeitigen Endes der Ampel-Koalition aber nicht mehr vom Parlament beschlossen wurde. Dieses Gesetz sieht, neben der Einrichtung von Akutleitstellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen, einen Ausbau von Angeboten des Notdienstes auch durch Telemedizin sowie eine flächendeckende Einrichtung von integrierten Notfallzentren an Krankenhausstandorten vor.

Im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, das im Oktober vom Bundestag verabschiedet wurde, sei ein Transformationsfonds aufgesetzt, um Umstrukturierungsprozesse in Krankenhäusern finanziell zu unterstützen, betont das Ministerium im Schreiben an die Landrätin.

Sicherstellung der stationären medizinischen Versorgung Aufgabe der Länder

Das Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass sich derzeit zahlreiche Krankenhäuser in Deutschland in einer angespannten wirtschaftlichen Lage befinden, sodass sich ohne eine weitreichende Reform die Situation dieser Einrichtungen voraussichtlich weiter verschärfen würde. Darum sei es wichtig, im Rahmen einer geplanten Krankenhausreform umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen umzusetzen.

Staatssekretär Edgar Franke betont in seinem Schreiben aber auch, dass die Krankenhausplanung und die Sicherstellung der stationären medizinischen Versorgung Aufgabe der Länder seien. Diese Zuständigkeit werde auch durch die Krankenhausreform nicht geändert. „Es bleibt daher weiter die Aufgabe der Länder, eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung auch im ländlichen Raum zu gewährleisten“, heißt es in dem Schreiben des Ministeriums.

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