Eifel/Koblenz – Mt der Diagnose „schwere Persönlichkeitsstörung„ hat das Landgericht Koblenz eine vierfache Mutter aus einem Eifeldorf in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen, in dem sie bereits seit einem halben Jahr untergebracht ist.
Die 37-Jährige wurde bei verminderter Schuldfähigkeit wegen schwerer Brandstiftung und versuchter schwerer Brandstiftung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.Die Frau hat gestanden, im Oktober 2012 innerhalb von fünf Tagen zwei Brände gelegt zu haben. Die erste Tat in der Dorfkapelle ging glimpflich aus, denn die angezündete Altardecke erlosch von selbst. Dennoch entstand ein Schaden von rund 2500 Euro. Die Folgen der zweiten Brandstiftung in einer Scheune waren jedoch weitaus schlimmer. Die Großmutter der im angebauten Wohnhaus schlafenden Familie erlitt eine Rauchgasvergiftung. Sohn und Tochter schilderten, dass sie ihre Mutter schnell aus dem verqualmten Schlafzimmer bringen mussten. Der Schuppen und dort untergestelltes Profiwerkzeug wurden völlig zerstört. Der Sachschaden belief sich auf etwa 50 000 Euro.Die Gründe für die Taten liegen nach Meinung des Sachverständigen in einer schweren Persönlichkeitsstörung der Angeklagten. Bereits in der Kindheit habe sie Probleme gehabt, sie habe nicht gelernt, Konflikte und Krisen zu bewältigen. Als ihre älteste Tochter schwer erkrankte, begegnete sie ihrer Angst, indem sie in der Kinderklinik kleinere Brände legte. Es folgten weitere einschlägige Delikte, sodass die Frau bereits mit einigen Vorstrafen belastet ist. Die Taten im Herbst 2012 waren ihre krankhafte Reaktion auf Schwierigkeiten mit mittlerweile vier Kindern und auf Eheprobleme. Als die Polizei nach Hinweisen von Zeugen bei der Angeklagten vorstellig wurde, entdeckte sie eine völlig verwahrloste Wohnung voller Dreck und Müll, sodass das Jugendamt eingeschaltet wurde. Der Vorsitzende Richter hielt der Angeklagten vor: „Es war purer Zufall, dass die Kapelle nicht abgebrannt ist. Und dass die alte Dame früh genug aus dem Haus gebracht werden konnte, war großes Glück. Eine halbe Stunde später, und Sie wären verantwortlich für den Tod der Frau.“ Da die Angeklagte erst am Beginn ihrer Therapie steht und ihr Psychotherapeut noch keinen Erfolg sieht, hielt das Gericht zum Schutz der Allgemeinheit eine vierjährige Freiheitsstrafe mit Unterbringung in der Psychiatrie für erforderlich. Von Brigitte Meier