In der Verbandsgemeinde Cochem ist es schon seit einigen Jahren untersagt, auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen „Tauben und Wasservögel (wie Enten und Schwäne) – auch auf Gewässern oder an deren Ufern – zu füttern“. Der entsprechende Passus in der Gefahrenabwehrverordnung stamme aus einer Zeit, wo man massive Probleme mit Schwänen am Moselufer gehabt habe, erläutert Bürgermeister Wolfgang Lambertz. An manchen Stellen seien bis zu 160 Tiere zusammengekommen.
Aktualisiert am 30. September 2021 17:20 Uhr
Ein Grund: Sie erhielten regelmäßig „säckeweise Futter“, so Lambertz. Inzwischen habe sich das Ganze normalisiert. Dazu habe das vorgesehene Bußgeld sehr wohl beigetragen. dad