Dies nimmt die Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch zum Anlass, auf die einschlägigen Regelungen der Straßenverkehrsordnung hinsichtlich des Haltens und Parkens hinzuweisen. Denn durch rechtswidriges Anhalten oder unverhältnismäßige Wendemanöver würden andere Schulkinder oder Verkehrsteilnehmer teils erheblich gefährdet, heißt es in der Pressemitteilung. Die Hinweise:
- Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Parken vor Ein- und Ausfahrten auf schmalen Fahrbahnen – auch gegenüber – unzulässig. Dies gilt auch für die Ein- und Ausfahrten der Schulen sowie der Nachbarschaft der Schulen.
- Ferner ist das Parken an Bushaltestellen einschließlich 15 Meter vor und hinter dem Bushaltestellenschild verboten.
- Insbesondere wird auf das absolute Haltverbot vor dem Schulzentrum, „Im Haag“, Kaisersesch, hingewiesen.
- Im Bereich der Sporthalle im Schwalbenweg in Kaisersesch wurde nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden beidseitig ein absolutes Halteverbot angeordnet. Zur Abholung der Kinder können die ausgewiesenen Parkplätze im Schwalbenweg genutzt werden.
Die Verwaltung appelliert an alle Eltern, die ihre Kinder mit einem Auto zur Schule bringen, die Regelungen der Straßenverkehrsordnung zu beachten und die Kinder bereits etwa 200 bis 300 Meter vor der Schule ein- oder aussteigen zu lassen. red