Grundsätzlich haben Jäger nach Paragraf 13 des Waffengesetzes das Recht, Waffen im Revier einzuschießen. Dabei sind jedoch strenge Sicherheitsvorgaben einzuhalten. Dem Jagdmagazin „Wild und Hund“ zufolge gilt zu Siedlungen ein Mindestabstand von vier Kilometern.
Ein geeigneter Kugelfang ist ein Muss. Um Unfälle zu vermeiden, sei zudem ein übersichtliches Gelände unerlässlich. Weil die Kulturlandschaft in der Regel dicht besiedelt und viel besucht sei, solle zum Einschießen ein geeigneter Schießstand dem Revier vorgezogen werden.