Cochem-Zell
Trotz Verbot: Motocross-Fahrer machen Wälder unsicher

Cochem-Zell. Dröhnende Motoren, heranrasende Maschinen. Durch Helme und Sturmhauben vermummte Fahrer. Dazu Benzingeruch und Abgase. Waldspaziergänger können es da schon mal mit der Angst zu tun bekommen. Völlig verständlich. Der Reiz für Motocrossfahrer ist groß, statt nur auf der Straße zu fahren, auch einmal den Weg in den Wald zu suchen. Auch das ist irgendwie verständlich. Schließlich ist so ein Quad oder Motocrossmotorrad fürs Gelände gemacht. Da gibt es nur ein Problem: Das Fahren im Wald ohne Erlaubnis ist verboten. Sogar auf Waldwegen. Und querfeldein sowieso. Doch die Verstöße gegen dieses Verbot häufen sich in Cochem-Zell.

Von unserem Reporter Christoph Bröder

„Jeder darf den Wald zum Zwecke der Erholung betreten“, so steht es im Landeswaldgesetz. Dort steht allerdings auch: „Die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes dürfen nicht gestört werden.“ Einige Motorsportler scheinen sich dessen nicht bewusst zu sein. Sie nutzen die Wälder im Kreis zum Freizeitvergnügen. Besonders betroffen sind derzeit das Martental und das Endertbachtal. „Seit circa fünf Jahren haben wir verstärkt Probleme mit Motocrossfahrern, und wir wissen gar nicht so recht, wie wir dem entgegenwirken sollen“, sagt Hans-Peter Schimpgen, Leiter des Forstamts Cochem. Die Polizei ist bereits eingeschaltet, doch die Fahrer können in der Regel nicht ermittelt werden. „Die Motorräder und Quads haben entweder keine Nummernschilder, oder diese sind so stark verschmutzt, dass man sie nicht erkennen kann“, erklärt Schimpgen. Und da die Fahrer Helme tragen, gestaltet sich eine Identifizierung schwierig. Dabei haben Wildkameras sogar schon ganze Gruppen von Fahrern aufgenommen, manchmal sind bis zu acht gemeinsam im Wald unterwegs.

Das Forstamt möchte daher ein Bewusstsein in der Bevölkerung schaffen, dass das Befahren der Wälder kein Kavaliersdelikt ist, sondern erhebliche Schäden anrichtet. Auch wenn das Vergehen nur als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe von 20 bis 40 Euro geahndet wird. „Wir vermuten, dass vereinzelt Fahrer aus den umliegenden Dörfern kommen. Dort ist den Leuten meist bekannt, wer so ein Fahrzeug besitzt“, sagt Schimpgen. Die Gruppen hingegen könnten auch von außerhalb kommen, spekuliert der Forstamtsleiter. Er ist im Internet auf Seiten gestoßen, auf denen sich Fahrer über Waldgebiete austauschen, die besonders reizvoll zum Fahren sind. Dort finden sich zum Teil auch Videos von den Ausfahrten. Es scheint also eine Szene zu geben. Die Fahrweise der Motorsportler ist meist sehr aggressiv, die Schäden an Wegen und Wäldern dementsprechend groß. „Weil oft die gleichen Strecken befahren werden, entstehen Fahrspuren im Waldboden, welche durch Niederschläge zusätzlich ausgeschwemmt werden“, erklärt der Cochemer Forstamtsleiter. Die Folge: Das Wasser spült die Ansamung einfach weg. Außerdem zerstören die Fahrer die Verjüngung, also die jungen heranwachsenden Bäume. Und nicht zuletzt wird natürlich auch die Tierwelt gestört. Besonders während der Brut- und Aufzuchtzeit stellt das ein Problem dar. Denn die Fahrer machen auch vor Landschafts- und Vogelschutzgebieten nicht halt.

Auch Jörg Lorscheider kennt die Problematik. Er ist der Leiter des Forstamts Zell. Zusammen mit seinem Kollegen aus Cochem verwaltet er den Wald im Kreis. „Das Befahren der Forstwirtschaftswege ist nur mit Einverständnis des Waldbesitzers erlaubt. In der Regel nutzen vor allem Förster, Jäger oder Brennholznutzer diese Wege. Abseits davon ist das Fahren generell verboten“, erklärt Lorscheider. Das gilt auch für Rücke-wege, die angelegt werden, um geschlagenes Holz mit Maschinen aus dem Wald zu transportieren. Diese meist sehr holprigen und unbefestigten Wege könnten für Motocrossfahrer jedoch durchaus interessant sein.

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