Von unserem Redakteur David Ditzer
Mithin darf Wolfgang Pies aus Melsbach (Kreis Neuwied) ein Gebäude zwischen der Merler Straße und dem Wirtschaftsweg „In der Burglay“ zu Wohnzwecken aufstocken. Die vonseiten der Behörden und Bürger vorgetragenen Einwände gegen die Änderungen am Bebauungsplan wies der Rat – jeweils einzeln – mehrheitlich zurück. Wobei die hohe Zahl an Enthaltungen und Gegenstimmen stets die Vorbehalte vieler Ratsmitglieder gegenüber dem Bauvorhaben dokumentierte.
Unterschiedlicher hätten die Urteile kaum ausfallen können, als die Änderung des Bebauungsplans „Vorn in Rieversrech“ beschlossene Sache war. „Wir haben uns die Sache in keiner Weise leicht gemacht“, sagte Johannes Hallebach, der Fraktionssprecher der Freien Wähler. „Ich denke, allzu große Nachteile hat mit der Entscheidung eigentlich niemand einzustecken.“
Ganz anders sah dies seine Fraktionskollegin Jutta Koch. Die zusätzlichen Wohnungen, um die Pies sein Gebäude am Weg „In der Burglay“ erhöhen wolle, und das daraus resultierende gesteigerte Verkehrsaufkommen minderten die Wohnqualität für die anderen Anwohner enorm. „Ich wäre stinksauer, wenn ich dort wohnen würde“, entrüstete sich Koch.
Worum es geht: Gleich in drei Punkten verstieß das von Pies geplante Bauvorhaben gegen den ursprünglichen Bebauungsplan: Es überschritt die Höchstzahl an Vollgeschossen, die zulässige Firsthöhe und die maximale Anzahl an Wohneinheiten. Eine Befreiung von den Vorgaben des Plans war in diesem Fall nicht möglich, da Grundzüge der Planung berührt wurden.
Um das Wohnungsbauprojekt dennoch zu ermöglichen, hatte der Zeller Stadtrat zuvor eine Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren auf den Weg gebracht (die RZ berichtete). Die sah im Detail Folgendes vor: Die mögliche Zahl der Vollgeschosse steigt im betroffenen Teil des Plangebiets von zwei auf drei. Überdies werden die Textfestsetzungen für dieses Teilgebiet gestrichen. Pro Wohneinheit müssen am fraglichen Gebäude zwei Pkw-Stellplätze ausgewiesen werden, in diesem Fall sind das zwölf Stellplätze.
Helmut Halbleib von der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung erläuterte den Stadtratsmitgliedern die Stellungnahmen, die während der Offenlage der Planungsunterlagen eingegangen waren. Ein Vorwurf lautete, die Änderung sei nicht erforderlich, es handele sich um eine „reine Gefälligkeitsplanung“. Die Verwaltung wies das zurück. Der Zweck der Änderung sei klar, nämlich eine „Nachverdichtung“ der Bebauung.
Mehrere Anwohner des Wirtschaftswegs „In der Burglay“ verlangten, von den beabsichtigten Änderungen ausgenommen zu werden. Dass künftig drei statt zwei Vollgeschosse erlaubt seien, erhöhe die wiederkehrenden Beiträge „in unzumutbarer Weise“. Im Beitragsrecht ist nämlich die Zahl der möglichen, nicht die Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse maßgeblich für die Berechnung der Beitragshöhe. In der Bauleitplanung seien wiederkehrende Beiträge jedoch nicht zu beachten, so Halbleib. Ausnahmeregelungen widersprächen dem Grundsatz der Gleichbehandlung.
Da der Wirtschaftsweg „In der Burglay“ die Zufahrt zu circa 80 Hektar Weinbergsfläche ermöglicht, fürchteten einige Winzer das erhöhte Verkehrsaufkommen. Sie hatten Sorge, parkende Autos könnten ihnen die Zufahrt zu ihren Wingerten versperren. Dazu sagte Halbleib, man habe sich die Situation vor Ort mit vielen Winzern angeschaut. Letztlich sei man zu dem Schluss gekommen, dass „die Beeinträchtigungen gar nicht so gravierend“ seien.
Entsprechende Einwände wies der Rat ebenfalls mehrheitlich zurück. Für Vielzahl an Enthaltungen und Gegenstimmen während der einzelnen Abwägungen brachte längst nicht jeder im Sitzungssaal Verständnis auf. „Ich finde es etwas befremdlich, dass wir uns hier so schwertun“, sagte beispielsweise Stadtbürgermeister Hans Schwarz. In Zell brauche man Investitionen, und hier werde „im Sinne des Gemeinwesens investiert“.