Zell. Vom ersten Januar an werden auch in der Moselstadt Zell mehr Menschen einen Tourismusbeitrag zahlen müssen. Einstimmig bei einer Enthaltung hat der Stadtrat jetzt eine entsprechende Satzung beschlossen, die Änderungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) berücksichtigt. Letztere beziehen sich vor allem auf den Kreis der der Kommunen, die einen solchen Beitrag erheben dürfen, auf die beitragspflichtigen Personen und den beitragsfähigen Aufwand.
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Bisher durften nur Gemeinden, die nach dem Kurortegesetz als Erholungs-, Kurort oder Heilbad anerkannt waren, einen Fremdenverkehrsbeitrag erheben. Damit konnten sie ihre Ausgaben für Fremdenverkehrswerbung oder etwa den Betrieb von Tourist-Infos zum Teil wieder reinholen.