Von Thomas Brost
Der Tenor des Urteils zu einem tragischen Unglück beim Dampfspektakel 2010: Ein Lokführer und ein Heizer sind schuldig am Tod eines 17-jährigen Auszubildenden aus dem Westerwald, ein weiterer Lokführer wurde in der Berufungsverhandlung freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Was war am 4. April 2010 geschehen? Eigentlich hätte das Dampfspektakel auch im Ulmener Bahnhof für ein ungetrübtes Ereignis sorgen sollen. Hunderte von Besucher säumten das Bahnhofsgelände. Dann nahm das Unheil seinen Lauf: Aufgrund eines Defektes an einem Dampfschlauch war eine Lokomotive liegen geblieben. An Bord der N 11 waren neben dem Lokführer ein Heizer und ein 17-jähriger Azubi.
Heizer und Azubi kümmerten sich um das Leck, als plötzlich Dampf austrat. Der junge Mann machte instinktiv einige Schritte nach hinten – er bemerkte nicht, dass eine weitere Dampflok, eine N 16, auf dem Gegengleis herangenaht war. Zwar bremste deren Fahrer noch, aber die Lok erfasste den 17-Jährigen und verletzte ihn so schwer, dass er wenig später in einem Krankenhaus starb. Offenbar, das stellte sich bei den Ermittlungen heraus, hatte der Westerwälder ein Warnsignal überhört.
Vor dem Amtsgericht Cochem waren sein Ausbilder sowie die beiden sogenannten Triebfahrzeugführer im Oktober 2012 angeklagt worden. Das Gericht kam nach einer intensiven Beratung, in der viele technische Details untersucht wurden, zu der Auffassung, dass sich alle Eisenbahner schuldig gemacht haben.
Der Ausbilder und der Lokführer der defekten Lok hätten einen Fehler begangen, indem sie nach der erfolgreichen Reparatur der Lok noch eine Dichtigkeitsprüfung außerhalb des Zugs machten, obwohl ihnen bekannt war, dass auf dem Nachbargleis ein Zug erwartet wurde. Versäumt wurde auch, das Einfahrgleis für die Zeit der Reparatur sperren zu lassen.
Außerdem trug keiner, der im Gleisbett arbeitete, eine Warnweste. Die Angeklagten waren in Cochem zu Geldstrafen verurteilt worden, darunter war auch der Triebfahrzeugführer der einfahrenden Lok, die den Jugendlichen erfasste. Er sei statt mit 30 km/h – wie vorgeschrieben – mit 40 km/h in den Ulmener Bahnhof eingefahren und habe überdies zu spät abgebremst, hieß es 2012.
Damals hatten die Angeklagten den Eltern des Jungen gegenüber gesessen. Unter Tränen hatten sie sich die Beschreibungen des Todes ihres Kindes angehört. Ein Eisenbahnfan aus den Niederlanden, der nach eigener Aussage den Unfall aus nächster Nähe beobachten konnte, hatte sich erinnert, der Junge habe ganz entspannt dicht am Gleis gestanden, die Hände in den Hosentaschen. "Er ahnte nicht, dass von hinten eine Lok kam, ihn dann erfasste und durch die Luft schleuderte.“
Das Landgericht sprach den Lokführer der Lok auf dem Gegengleis jedoch jetzt frei. Er sei zwar zu schnell gefahren, ihm sei aber die Langsamfahrstelle nicht bekannt gewesen, sie sei ihm auch nirgendwo schriftlich deutlich gemacht worden. Und ein Sachverständiger habe ermittelt, dass auch bei Tempo 30 und derselben Konstellation ein Unfall ähnlich fatale Folgen gehabt hätte.
Bestätigt wurde hingegen vom Landgericht Koblenz die Geldstrafe für den anderen Lokführer (2400 Euro). Der Heizer kassierte eine Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro.