Tragisches Geschehen in Eifel
Tödliche Folgen eines Fausthiebes nicht bedacht
Wegen Körperverletzung mit Todesfolge ist jetzt ein 68-Jähriger vom Amtsgericht Cochem verurteilt worden. Nach einem heftigen Streit in einer Eifelgemeinde war ein zur Tatzeit 84-Jähriger an den Folgen eines Sturzes gestorben.
Kevin Rühle/Archiv

Schnell kann ein eskalierender Streit ein Leben grundlegend verändern und ein anderes sogar vorzeitig beenden. Wie schnell, das hat jetzt ein tragischer Fall aus der Eifel gezeigt, den das Amtsgericht Cochem verhandelte.

Ein 84-Jähriger aus einer Eifelgemeinde stürzt nach einem Faustschlag ins Gesicht mit dem Hinterkopf auf einen Asphaltboden und stirbt kurze Zeit später im Bundeswehrkrankenhaus Koblenz. Todesursache ist ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Schuld am Tod des Mannes ist nach Auffassung der Schöffenverhandlung beim Amtsgericht Cochem ein 68-Jähriger, der sich als Angeklagter zu der Schuld bekennt und sein rabiates Vorgehen gegen den älteren Mann bitter bereut. Gleichwohl – so erklärt sein Pflichtverteidiger – habe der Geschädigte die bedauerliche Situation durch sein ungebührliches Verhalten gegenüber der Tochter des Angeklagten mit ausgelöst.

Das Gericht erkennt unter anderem aufgrund von besonderen Umständen und eines unglücklichen Kausalzusammenhangs einen minderschweren Fall von Körperverletzung mit Todesfolge und verurteilt den Angeklagten zu einer zweijährigen Haftstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. „Wir glauben Ihnen, dass sie den Mann nicht töten wollten“, sagt der Vorsitzende Richter Sven Kaboth. Vorsätzlich sei allerdings der Fausthieb gewesen, dessen tödliche Folgen der Angeklagte nicht bedacht habe.

„Wir glauben Ihnen, dass sie den Mann nicht töten wollten.“
Der Vorsitzende Richter Sven Kaboth bei der Schöffenverhandlung vor dem Amtsgericht Cochem

Um zu erfahren, wie es überhaupt am späten Abend des 9. September vergangenen Jahres zu der heftigen Auseinandersetzung vor einem Mehrfamilienhaus gekommen ist und wie diese sich bis zu dem verhängnisvollen Sturz des 84-jährigen Mannes entwickelt hat, befragt das Gericht einige Zeugen. Der Schwiegersohn des Angeklagten berichtet, dass dieser ihn aufgefordert habe, den später Geschädigten zur Rede zu stellen. Grund: Der Mann habe seine Ehefrau beziehungsweise die Tochter des Angeklagten immer wieder sexuell belästigt, etwa durch anzügliche Sprüche und Berührungen. Die Frau bestätigt dies vor Gericht: „Das war mit sehr unangenehm.“

Der Geschädigte habe die Vorhaltungen vehement abgestritten, und da der Streit sehr lautstark gewesen sei, habe die Lebensgefährtin des späteren Todesopfers zwei Nachbarn zur Hilfe gerufen. Diese Zeugen sagen vor Gericht übereinstimmend aus, dass der Angeklagte den 84-Jährigen zunächst mit dem Ellbogen in den Brustbereich gestoßen und dann mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe, woraufhin der Mann zu Boden ging. Der Angeklagte gibt den Ellbogenstoß zu, behauptet jedoch: „Er hat mich von hinten an der Schulter gepackt. Ich wollte ihn nur abwehren.“ Die Zeugenaussage der Lebensgefährtin des Verstorbenen hält das Gericht für nicht glaubwürdig, weil sie sich – möglicherweise durch Überforderung durch das tragische Geschehen – in Widersprüche verstrickt.

„Was habe ich nur getan?“
Der Angeklagte erkannte seine Schuld wohl schon unmittelbar nach der Tat.

Als der 84-Jährige nach dem Sturz leblos auf dem Boden lag, habe der Angeklagte sofort seine Schuld erkannt und immer wieder gerufen: „Was habe ich nur getan?“, erinnert sich sein Schwiegersohn. Inzwischen seien weitere Nachbarn dazugekommen, um zu helfen. Schließlich sei ein Rettungswagen gerufen worden, der den Schwerverletzten ins Krankenhaus brachte. Der Angeklagte begab sich sofort zur Polizei, um sich zu stellen.

Das Urteil wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, weil der Angeklagte bislang nicht vorbestraft ist, eine positive Sozialprognose vorweisen kann, sich sofort der Polizei gestellt hat und seine Tat bereut. Er hat der Familie des Verstorbenen sogar angeboten, die Beerdigung zu zahlen. Als spürbare Sanktion muss er als Auflage 4000 Euro an den Förderverein der Kita und Grundschule Büchel zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig, weil der Angeklagte auf Rechtsmittel verzichtet.

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