Rechtsstreit Verfahren wurde abgewendet
Streit um Baugenehmigung: Bratwurstverkauf vom Grillfahrrad ist erlaubt

Wer an der Hängeseilbrücke vom Fahrrad aus Würstchen verkaufen will, muss sich verwaltungstechnisch erst mal ordentlich abstrampeln.

Illustration: Rühle

Sosberg/Cochem. Die ursprünglich für den 7. Dezember vorgesehene Verhandlung am Verwaltungsgericht Koblenz zur Frage, ob es einer Baugenehmigung bedarf, um am Sosberger Kopf der Hängeseilbrücke Geierlay ein Grillfahrrad zu stationieren, ist abgewendet worden. Grund: Der Investor aus Cochem hat sein Konzept so abgeändert, dass es aus Sicht der unteren Bauaufsichtsbehörde bei der Cochem-Zeller Kreisverwaltung nun keiner Baugenehmigung mehr bedarf.

Aktualisiert am 07. Dezember 2017 15:10 Uhr
Die Kreisverwaltung teilt auf RZ-Anfrage mit: „Das geänderte Konzept sieht vor, dass das Grillfahrrad nicht, wie ursprünglich geplant, in der Saison täglich von circa 11 bis 17 Uhr an der Hängeseilbrücke eingesetzt werden soll. Stattdessen solle es „nur gelegentlich dort und im Übrigen auch an anderen Standorten (inner- und außerörtlich) in der Gemeinde Sosberg sowie in anderen Gemeinden betrieben werden.

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