Zell. Die Stadt Zell hat keinen Anspruch darauf, die in der Weinbergsrolle unter der Bezeichnung „Schwarze Katz“ eingetragene Großlage in „Zeller Schwarze Katz“ umzubenennen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Aktualisiert am 15. März 2024 15:29 Uhr
Hintergrund des Verfahrens ist eine Novellierung des Weinrechts. Bisher war es möglich, die aus der Großlage „Schwarze Katz“ stammenden Weine unter dem markenrechtlich geschützten Begriff „Zeller Schwarze Katz“ zu vermarkten. Künftig stehen dem Änderungen im Weinbezeichnungsrecht entgegen, so das Gericht.