Die Tourismussaison hat in Cochem-Zell wieder gestartet. Wer das Auto mal stehen lassen will und stattdessen den ÖPNV nutzen möchte, hat im Landkreis Glück: Viele Betriebe bieten das Gäste-Ticket an. Wie in der jüngsten Kreistagssitzung mitgeteilt wurde, fließt der Großteil der Einnahmen durch besagtes Ticket – und dadurch durch den ÖPNV – in die Kreiskasse. Außerdem arbeitet der Kreis derzeit an einer weiteren Entwicklung, die mehr Geld für den Kreis bedeuten könnte.
Was ist das Gäste-Ticket? 2011 war Cochem-Zell der erste Landkreis, in dem der Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM) das Gäste-Ticket eingeführt hat. Damals lief es noch als Modellprojekt, das einen durchschlagenden Erfolg verzeichnete. Darum wurde das Ticket 2017 auch auf das Gebiet des gesamten VRM ausgeweitet.
Mit dem Gäste-Ticket können die Touristen, die in einem der teilnehmenden Betriebe übernachten, alle Busse und Bahnen im VRM kostenfrei nutzen. Im Landkreis Cochem-Zell sind das immerhin 278 Gastgeber. Lediglich den IC, ICE und 1. Klasse dürfen die Gäste nicht nutzen. Das Ticket hat einen entscheidenden Vorteil, wie die Kreisverwaltung sagt: „Das Auto kann am Tag der Anreise abgestellt werden, dennoch bleibt man mobil, um mit dem ÖPNV die Sehenswürdigkeiten im Landkreis und der Region zu erkunden.“
Wie funktioniert das Gäste-Ticket? Die Gastgeber schließen mit der Kreisverwaltung und dem Verkehrsverbund eine Vereinbarung über die Nutzung des Gäste-Tickets. Dabei übernimmt die Kreisverwaltung als sogenannte Clearing- und Abrechnungsstelle neben der Verteilung der Ticketblöcke auch die finanzielle Abwicklung. In den Orten Ernst, Klotten, Briedern, Bruttig-Fankel und Ellenz-Poltersdorf organisieren die Heimat- und Verkehrsvereine die Verteilung vor Ort selbst.
Mit Abschluss der Vereinbarung erhalten die Gastgeber, wozu seit Kurzem auch die Camping- und Wohnmobilstellplätze gehören, eine ausreichende Anzahl an Ticketblöcken. Je nach Belegung des Betriebs über das Jahr gesehen, können Ticketblöcke jederzeit nachgeordert werden.
Im Rahmen der geschlossenen Vereinbarung werden den Gastgebern Tickets in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. Der Beherbergungsbetrieb händigt den Übernachtungsgästen das Gäste-Ticket aus, das mit dem jeweiligen Namen des Gastes und dessen Aufenthaltsdauer versehen wird. Das Gäste-Ticket ist personenbezogen und gilt nur für die Dauer des Aufenthalts in dem jeweiligen Beherbergungsbetrieb.
Wie profitiert der Kreis davon finanziell? Grundsätzlich gehen alle Fahrgeldeinnahmen des Landkreises in einen VRM-weiten Einnahmepool und werden von dort nach einem festen, durch einen Gutachter ermittelten Schlüssel, verteilt. Beim Gästeticket sieht das anders aus: Ein Drittel der Einnahmen fließen in diesen großen Pool, während zwei Drittel beim Landkreis bleiben. Stephan Pauly, Geschäftsführer des VRM, erklärte bei der jüngsten Kreistagssitzung: „Es ist schon ein immens großer Anteil der Gäste, die das Ticket nutzen. Das ist fast schon ein Alleinstellungsmerkmal für Cochem-Zell.“
Wie könnte das Angebot noch ausgeweitet werden? Das Gäste-Ticket basiert derzeit auf einer freiwilligen Teilnahme der Gastgeber im Rahmen der Vereinbarung mit der Kreisverwaltung und dem VRM. „Damit ist es jedoch nur für einen begrenzten Teil der Urlauber verfügbar“, heißt es vonseiten des Kreises. Um das Angebot entsprechend ausweiten zu können, überlegt die Kreisverwaltung nun, im Rahmen der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG), das Gäste-Ticket in die Tourismus- beziehungsweise Gästebeiträge in den einzelnen Ortsgemeinden zu integrieren: „Nach der Änderung des KAG im März 2025 ist es nunmehr möglich, dass die kostenlose beziehungsweise ermäßigte Benutzung des ÖPNV im Rahmen des Gästebeitrages beitragsfähig sein kann. Damit wäre eine kostenmäßige Entlastung der Anbieter des Gästetickets verbunden, da die erforderlichen Finanzmittel über die Erhebung des Gästebeitrages von den beitragspflichtigen Touristen erhoben werden können.“