Nun sitzen die einstigen Freundinnen als sichtlich angespannte Angeklagte wegen gemeinschaftlicher Urkundenfälschung vor Amtsrichter Gerald Michel und reagieren zunächst sehr unterschiedlich auf den Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Während die gelernte medizinische Fachangestellte ein umfängliches Geständnis ablegt, entschließt sich die Mitangeklagte erst nach langem Zögern und einer Sitzungsunterbrechung zur Wahrheit. Zuvor erzählt sie eine nicht nachvollziehbare Geschichte, etwa, dass die Rezepte in ihrem Briefkasten gelegen hätten und sie nicht gewusst habe, dass diese gefälscht waren, obwohl die Verordnungen auf andere Namen ausgestellt waren.
Das Motiv ihres im Grunde unsinnigen Tuns – alle Arzneimittelverordnungen waren zuzahlungsfrei – erklärt die langjährige Praxismitarbeiterin mit einem Kopfschütteln über sich selbst: „Soll ich ganz ehrlich sein? Wir waren einfach blöd.“ Nach einem Jahr voller Reue und Angst vor den Folgen ihrer Tat habe sie sich nun entschlossen, reinen Tisch zu machen. Und sie fordert die noch schweigende Mitangeklagte auf: „Sag doch jetzt endlich, wie es war und gut ist!“
Dem Apotheker ist ein Schaden von 555,57 Euro entstanden. Er wird von einem Anwalt im sogenannten Adhäsionsverfahren vertreten. Das heißt: Schadensersatzansprüche werden nicht in einem gesonderten Zivilprozess verhandelt, sondern dem Strafverfahren angehängt. Da die Angeklagten geständig sind, kann Amtsrichter Michel die Zeugen entlassen. Einverstanden sind die Frauen auch mit einem Vergleich im Adhäsionsverfahren: Die Angeklagte, die die Unterschriften gefälscht hat, verpflichtet sich zur Zahlung von 555,57 Euro Schadensersatz und zur Hälfte der Kosten des Adhäsionsverfahren und der Anwaltskosten des Apothekers. Die andere Hälfte der Verfahrenskosten zahlt die Mitangeklagte.
Der Strafrichter belegt die bislang nicht vorbestraften Frauen mit Geldstrafen von 90 Tagessätzen à 30 Euro für die aktive Unterschriftenfälscherin und 90 Tagessätze à 20 Euro für die andere Angeklagte. Mit dieser Tagessatzhöhe tauchen die Geldstrafen nicht im Führungszeugnis auf. Amtsrichter Michel zeigt sich beeindruckt vom schonungslosen Geständnis der Hauptangeklagten: „Damit haben Sie sich selbst einen Gefallen getan, denn nun haben Sie eine Baustelle aus ihrem Leben weggeräumt, die sie sehr belastet hat.“ Das Urteil ist rechtskräftig.