Die Cochemer Kreisverwaltung muss für die Kosten der Abschiebung aufkommen. Kevin Rühle
Cochem-Zell. Mitte April hatte die Ausländerbehörde des Kreises Cochem-Zell die Abschiebung eines verurteilten Sexualstraftäters (23) in sein Heimatland Somalia veranlasst – per Charterflug (die RZ berichtete). Andernfalls hätte er nach seiner Haftentlassung einen Wohnsitz im Kreis Cochem-Zell bekommen. Schon damals war klar, die Rückführung könnte zwischen 50.000 und 100.000 Euro kosten. Allerdings hoffte der Kreis auf eine anteilmäßige Kostenübernahme durch Bund oder Land. Vergeblich. Auf RZ-Anfrage bestätigte die Kreisverwaltung einen entsprechenden Bericht des Cochemer Wochenspiegels. Doch wieso war die Abschiebung derart teuer? Kam dafür kein Linienflug infrage? Und wie steht Landrat Manfred Schnur zu der Weigerung von Land und Bund, sich an den Abschiebekosten zu beteiligen?
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Ein Rückblick zur Einordnung des Falles: Vom Landgericht Trier war der Asylbewerber Abdi M. zu einer sechsjährigen Jugendstrafe verurteilt worden. Grund: Im Jahr 2014 hatte der damals 17 Jährige in Trier ein 16 Jahre altes Mädchen vergewaltigt. Eine weitere Frau hatte der aus dem Bürgerkriegsland Somalia geflohene Jugendliche an jenem Abend massiv bedroht.