Verwaltungsgericht: Geplante Anlage in Beilstein verstößt gegen Denkmalschutz: Schutz des Beilsteiner Ortsbildes geht vor: Kein Aufzug im Klosterumfeld
Verwaltungsgericht: Geplante Anlage in Beilstein verstößt gegen Denkmalschutz
Schutz des Beilsteiner Ortsbildes geht vor: Kein Aufzug im Klosterumfeld
Der Karmeliterkloster (links) und die Burgruine Metternich prägen Beilstein. Ein Aufzug in Klosternähe würde gegen Belange des Denkmalschutzes verstoßen, urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz. Foto: Christoph Bröder (Archiv) Christoph Bröder
Die Errichtung eines Aufzugsturms entlang der Felswand eines Gebäudes in unmittelbarer Nähe zum Klosterkomplex in Beilstein ist nicht mit denkmalschutzrechtlichen Vorschriften vereinbar. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Aktualisiert am 16. Juni 2023 14:45 Uhr
Die Beigeladene ist Eigentümerin verschiedener Grundstücke in Beilstein, auf denen sich das zum Teil auf Fels gegründete Gebäude befindet. Dieses war ursprünglich über die Klosteranlage direkt daneben zugänglich, die im Eigentum der katholischen Kirche steht.