Damit liegen die Einbürgerungen deutlich über den Zahlen der Vorjahre. 2021 beispielsweise gab es 86 Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern im Kreis, im Jahr zuvor waren es 51 Einbürgerungen. Das waren 14 mehr als 2019. 2018 lag die Zahl der Einbürgerungen im Kreis bei 66.
Der Kreis liegt damit im Landestrend. So wurden auch in Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr deutlich mehr in Rheinland-Pfalz lebende Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert als in den Jahren zuvor. Konkret waren es so viele Einbürgerungen wie seit 1999 nicht mehr. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes ist hierfür vor allem die Flüchtlingsbewegung der Jahre 2015 und 2016 ursächlich. Viele der seinerzeit eingereisten Schutzsuchenden hätten inzwischen in Deutschland eine neue Perspektive gefunden und würden die notwendigen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.
Im Durchschnitt 29 Jahre alt
Von den insgesamt 4805 Frauen und den 6020 Männern, denen im vergangenen Jahr in Rheinland-Pfalz die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen wurde, lebten deutlich mehr als zwei Drittel (68,4 Prozent) erst bis zu acht Jahren und von diesen wiederum knapp vier Fünftel (79,6 Prozent) zwischen sechs und acht Jahren in Deutschland. Im Durchschnitt waren die Eingebürgerten 29 Jahre alt.
Bei Betrachtung lediglich der ersten bisherigen Staatsbürgerschaft führen mit deutlichem Abstand Syrerinnen und Syrer die Liste der am häufigsten eingebürgerten Nationalitäten an (5359). Rund acht Jahre nach Beginn der Flüchtlingskrise ließen sich so viele in Rheinland-Pfalz lebende Syrerinnen und Syrer einbürgern wie nie zuvor. Es folgten Türkinnen und Türken (460) sowie bisherige Staatsbürgerinnen und -bürger rumänischer (451), afghanischer (391), iranischer (350) und polnischer (335) Nationalität.
Daten der Einbürgerungsbehörden
Die Daten stammen aus der Einbürgerungsstatistik. Sie werden den statistischen Landesämtern von den Einbürgerungsbehörden übermittelt. Einbürgerungsbehörden sind in Rheinland-Pfalz die Verwaltungen der kreisfreien Städte und Landkreise. Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz haben insbesondere Personen, die seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben, einen besonderen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie bestimmte gesetzlich festgelegte Anforderungen erfüllen.
Durch die Einbürgerung werden die Betroffenen gleichberechtigte deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit allen Rechten und Pflichten. Für die Bildung von Verhältniszahlen wurden zudem Daten des Ausländerzentralregisters herangezogen. dj