Rund 96 000 Euro Schadensersatz von Stadt Cochem gefordert - Landgericht Koblenz weist Klage ab
Rodung wegen Steinschlagrisiko? Winzer klagt
In manchen Weinlagen rund um Cochem ist durchaus mit Steinschlag zu rechnen. Beispielsweise weist ein Verkehrszeichen an der L 98 zwischen Cochem und Valwig auf die Steinschlaggefahr hin. Ein Winzer verklagte die Stadt auf rund 96.000 Euro Schadensersatz: Wegen Steinschlaggefahr, die von städtischem Grund ausgehe, habe er Rebstöcke roden lassen müssen. Foto: Kevin Rühle
Kevin Rühle

Cochem. Ein Winzer rodet große Teile eines Weinbergs in der Steillage und verklagt anschließend die Moselstadt Cochem auf rund 96.000 Euro Schadensersatz. Begründung: Er habe den besagten Wingert roden müssen, weil von einem darüber liegenden Grundstück eine Steinschlaggefahr ausgehe.

Lesezeit 2 Minuten
Die entsprechende Klage hat das Landgericht Koblenz vor Kurzem abgewiesen, wie aus einer Mitteilung zum „Fall des Monats Mai“ in Zivilsachen hervorgeht. Selbst wenn man unterstelle, dass von dem Grundstück der beklagten Stadt Cochem tatsächlich eine Steinschlaggefahr ausgehe, könne der Kläger nicht verlangen, dass ihm der durch die Rodung entstandene Schaden ersetzt werde.

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