Gesteinsabbau
Retten Mühlsteine den Vulkan „Hinterweiler Köpfchen“?
Bleibt es oder verschwindet es? Die Denkmalschutzbehörde des Kreises hat das Areal am Hinterweiler Köpfchen (Foto) und am Schart
Bleibt es oder verschwindet es? Die Denkmalschutzbehörde des Kreises hat das Areal am Hinterweiler Köpfchen (Foto) und am Scharteberg als „Historisches Mühlsteinabbaurevier“ unter Schutz gestellt. Kurz zuvor hatte das Bergamt dort einen erweiterten Gesteinsabbau genehmigt. Dagegen hat der Kreis zudem Widerspruch eingelegt.
TV/Mario Hübner

Neue Wendung um den erweiterten Abbau rund um den Scharteberg: Die Denkmalschutzbehörde des Kreises stellt Areal als „Historisches Mühlsteinabbaurevier“ unter Schutz. Wie es nun weitergeht.

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Die Nachricht kommt überraschend: Die Untere Denkmalschutzbehörde der Kreisverwaltung Vulkaneifel hat in Absprache mit der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE) eine Rechtsverordnung erlassen. Darin wird das Grabungsschutzgebiet „Mühlsteinabbaurevier an Scharteberg und Hinterweiler Köpfchen“ festgesetzt.

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