Kreisverwaltung setzt Verfügung durch - Unternehmer darf Grundstück nicht als Lagerfläche nutzen: Räumung am Fliegerhorst hat begonnen: Kreisverwaltung setzt Verfügung durch
Kreisverwaltung setzt Verfügung durch - Unternehmer darf Grundstück nicht als Lagerfläche nutzen
Räumung am Fliegerhorst hat begonnen: Kreisverwaltung setzt Verfügung durch
Ungewöhnlich viele Gegenstände sind auf dem Grundstück an der Hauptwache des Fliegerhorstes der Witterung ausgesetzt. Die Kreisverwaltung bemängelt die Nutzung als Lagerfläche und setzt nun die Räumung der Fläche durch. Kevin Ruehle
Büchel/Alflen. Wieder soll das Gelände an der Hauptwache des Fliegerhorsts Büchel geräumt werden, wieder ist die Polizei vor Ort. Doch am Montag ist es kein Gerichtsvollzieher, der das Firmengelände mit der Adresse Rasthaus Stein 1 in Alflen aufsucht, sondern Vertreter der Cochemer Kreisverwaltung.
Nachdem der Pächter die geplante Räumung Anfang Juni durch den Eigentümer des Grundstücks überraschend noch einmal abwenden konnte, wird nun die Verwaltung in Cochem aktiv. Das Grundstück werde als Lagerplatz genutzt, was gegen die Bauordnung verstoße.