Kreisverwaltung setzt Verfügung durch - Unternehmer darf Grundstück nicht als Lagerfläche nutzen
Räumung am Fliegerhorst hat begonnen: Kreisverwaltung setzt Verfügung durch
Ungewöhnlich viele Gegenstände sind auf dem Grundstück an der Hauptwache des Fliegerhorstes der Witterung ausgesetzt. Die Kreisverwaltung bemängelt die Nutzung als Lagerfläche und setzt nun die Räumung der Fläche durch.
Kevin Ruehle

Büchel/Alflen. Wieder soll das Gelände an der Hauptwache des Fliegerhorsts Büchel geräumt werden, wieder ist die Polizei vor Ort. Doch am Montag ist es kein Gerichtsvollzieher, der das Firmengelände mit der Adresse Rasthaus Stein 1 in Alflen aufsucht, sondern Vertreter der Cochemer Kreisverwaltung.

Ungewöhnlich viele Gegenstände sind auf dem Grundstück an der Hauptwache des Fliegerhorstes der Witterung ausgesetzt. Die Kreisverwaltung bemängelt die Nutzung als Lagerfläche und setzt nun die Räumung der Fläche durch.
Kevin Ruehle

Nachdem der Pächter die geplante Räumung Anfang Juni durch den Eigentümer des Grundstücks überraschend noch einmal abwenden konnte, wird nun die Verwaltung in Cochem aktiv. Das Grundstück werde als Lagerplatz genutzt, was gegen die Bauordnung verstoße. Die Räumung des von Vertretern der Ulmener Verbandsgemeinde häufig als Schandfleck bezeichneten Grundstücks hat begonnen.

Friedensaktivisten nutzen Gelände

Auf dem Gelände in der Nähe der Hauptwache des Fliegerhorsts Büchel hat nicht nur ein Veranstaltungsunternehmen seinen Sitz, die Fläche ist auch der Ausgangspunkt für Proteste gegen die nukleare Teilhabe Deutschlands. Die auf dem Gelände des Fliegerhorsts gelagerten Atomwaffen haben zu einer dauerhaften Präsenz von Friedensaktivisten geführt, die das Gelände nutzen. Am Zaun des Militärgeländes, in direkter Sichtweite zu abgestellten Wohnwagen hängt ein Plakat der Bundeswehr: „Wir kämpfen auch dafür, dass du gegen uns sein kannst“, ist darauf zu lesen. Diese dauerhafte Auseinandersetzung, der tägliche Blick auf den Protest könnte ein Ende finden, sollte das Grundstück von der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel (PEG), die für die Verbandsgemeinde Ulmen Gewerbegrundstücke kauft und verkauft, bald den Zuschlag erhalten (die RZ berichtete).

Ungewöhnlich viele Gegenstände sind auf dem Grundstück an der Hauptwache des Fliegerhorstes der Witterung ausgesetzt. Die Kreisverwaltung bemängelt die Nutzung als Lagerfläche und setzt nun die Räumung der Fläche durch.
Kevin Ruehle

Bei der nun angesetzten Räumung geht es um alle Gegenstände, die sich auf dem Grundstück unter freiem Himmel befinden. Vieles wirkt wie Sperrmüll, zu sehen sind Autos, Bühnenteile, ein Lkw-Anhänger, Kisten. Laut Auskunft der Kreisverwaltung Cochem-Zell wurden die gesetzten Fristen für die Räumung nicht eingehalten, laut Informationen unserer Zeitung wurden auch die Fristen für entsprechende Widersprüche versäumt. Während Mitarbeiter der Kreisverwaltung die Räumung beaufsichtigen, ist der Mieter nicht vor Ort.
Dieser befindet sich im Ausland, kann laut eigener Aussage nicht kurzfristig nach Alflen kommen. Freunde des Unternehmers schaffen daher viele Dinge vom Grundstück in Sicherheit, damit diese nicht entsorgt werden, heißt es. Der Betroffene Unternehmer vermutet im Gespräch mit unserer Zeitung, dass der Zeitpunkt seitens der Verwaltung so gewählt wurde, dass er aufgrund seiner Abwesenheit nicht mehr reagieren könne. Allerdings hatte die Behörde bereits im Jahr 2018 dazu aufgefordert, das Grundstück nicht mehr als Lagerplatz zu nutzen.

Ungewöhnlich viele Gegenstände sind auf dem Grundstück an der Hauptwache des Fliegerhorstes der Witterung ausgesetzt. Die Kreisverwaltung bemängelt die Nutzung als Lagerfläche und setzt nun die Räumung der Fläche durch.
Kevin Ruehle

Komplette Räumung „des illegalen Lagerplatzes“

Der Mieter will weiterhin versuchen, sein Unternehmen an dieser Adresse weiterzuführen und einen neuen Vertrag mit dem Eigentümer abzuschließen. Doch zumindest das umfangreiche Material außerhalb des kleinen Gebäudes dürfte bald verschwunden sein. Laut Kreisverwaltung ist in den kommenden Tagen mit der kompletten Räumung „des illegalen Lagerplatzes“ zu rechnen. Zusätzlich darf das Grundstück auch nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt werden. Zuletzt hatten sich offensichtlich mehrere Personen dort dauerhaft aufgehalten.

Keine neuen Erkenntnisse gibt es hingegen für die Räumung, die seitens des Eigentümers im Juni angestrebt wurde. Es gibt eine mündliche Vereinbarung, dass der Mieter das Grundstück bis zum 31. Dezember verlässt. Sobald das Grundstück geräumt ist, könnte ein Kaufvertrag der PEG zustande kommen, die Bundeswehr hatte im Sommer Interesse an der Fläche bekundet.

Von unserem Redakteur Kevin Rühle

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