Cochem
Radfahrerin zu spät gesehen und überfahren

Cochem. Wegen fahrlässiger Tötung einer Radfahrerin (58) in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung ist ein Angeklagter (Mitte 20) aus der Eifel vom Amtsgericht Cochem zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt worden. Der Kfz-Sachverständige Eugen Weiten hat den Unfall, der sich Anfang Juli 2015 zwischen Kaisersesch und Masburg ereignete, analysiert. In seinem Gutachten stellt Weiten fest, dass der Unfall hätte vermieden werden können, weil der Angeklagte die Radfahrerin früh genug erkennen konnte. Auch bei einer angenommenen Geschwindigkeit von 70 Kilometer pro Stunde wäre noch eine Vollbremsung möglich gewesen.

Lesezeit 2 Minuten
Der Angeklagte kann nur bruchstückhaft schildern, was an dem heißen Sommertag geschehen ist. Er tankte in Kaisersesch und brach dann in Richtung Masburg auf. Neben ihm saß ein Freund, mit dem er den Sonntag verbringen wollte. Kurz vor Masburg fuhr er in eine Linkskurve und bemerkte in seiner Fahrtrichtung eine Radfahrerin.

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