Die Rede ist von dem 40-jährigen Angeklagten, der sich wegen versuchter Brandstiftung und versuchtem Totschlag vor dem Koblenzer Landgericht verantworten muss: Weil er in Zell mit einem Brotmesser auf einen alten Kumpel losgegangen sein soll – und offenbar auch dessen Garage anzünden wollte.
Laut Anklage war es seinem Ex-Kumpel am 11. Oktober 2022 gelungen, den Messerstichbewegungen in die Bauchgegend auszuweichen und den Angeklagten zu entwaffnen. Drei Tage lang hatte der 40-Jährige seinem Kontrahenten offenbar in einem Zelt, das sich auf dessen Grundstück befand, aufgelauert. Als er seine Chance witterte, verfolgte er seinen alten Freund.
Angeklagter litt zur mutmaßlichen Tatzeit wohl an einer Psychose
Schon an Verhandlungstag eins war deutlich geworden, dass der Angeklagte zur mutmaßlichen Tatzeit wohl an einer Psychose litt. Scheinbar bildete er sich ein, unheilbar an Krebs erkrankt zu sein. Schuld daran – sein alter Freund, der sein Mineralwasser vergiftet habe. Auch von der russischen Mafia fühlte sich der Angeklagte einst verfolgt, hieß es im Gericht.
Was brennt besser – Diesel oder Benzin?
Diese Frage soll der 40-jährige Angeklagte in der Aral-Tankstelle in Zell gestellt haben, wo er laut Aussagen der Angestellten auch Bierdosen eingekauft hatte.
Im Bereich der Garage seines langjährigen Freundes hatte der Angeklagte anscheinend vor dem Messervorfall Benzin verschüttet. Mutmaßlich, um das Gebäude später anzuzünden. Doch konnte er davon noch abgehalten werden. Der 40-Jährige soll damals im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt haben. Er war stark alkoholisiert (2,03 Promille); ferner deutet vieles daraufhin, dass der Mann zu der Zeit eine psychotische Episode durchlief. Im Anschluss an die mutmaßlichen Vorfälle landete er in U-Haft.
Schon am Morgen Dosenbier in der Tanke besorgt
Als Zeugen gehörte Tankstellenkräfte aus Zell sagten am jüngsten Verhandlungstag aus, dass der Angeklagte am 11. Oktober 2022 bei ihnen schon vormittags Bierbüchsen eingekauft hatte. Wer in einer Tankstelle arbeitet, der kennt seine Kunden für gewöhnlich nach zwei, drei Monaten. Zumindest flüchtig. Der Angeklagte ging in der Zeller Aral-Tankstelle nach Angaben der Zeugen ein und aus. Meist, um Bier und Tabak zu kaufen.
In Saal 105 des Koblenzer Landgerichts konnte sich eine Mitarbeiterin sogar noch genau an eine Frage des 40-Jährigen erinnern, die er in der Tankstelle gestellt haben soll: „Was brennt besser – Diesel oder Benzin?“ Daraufhin soll er sich einen leeren Benzinkanister gegriffen, Super E5 hineingetankt und bezahlt haben. Einen Teil der Vorwürfe hat der 40-Jährige bereits über seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Axel Bertram, eingeräumt. Er betonte indes, dass er nie die Absicht gehabt habe, seinen Freund zu töten. Das Urteil soll am Dienstag dieser Woche fallen. Wir berichten weiter.