Cochem. Eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Cochem wegen „Misshandlung eines Schutzbefohlenen“ geht unter die Haut: zum einen, weil die Beweisaufnahme keinen Zweifel daran lässt, dass ein drei Monate alter Junge so heftig geschüttelt wurde, dass er erhebliche neurologische Auffälligkeiten zeigte, zum anderen, weil der Täter oder die Täterin ungeschoren davon kommt. Die angeklagte Pflegemutter des Kindes musste aus Mangel an Beweisen freigesprochen werden. Wer letztendlich dem Säugling die Verletzungen zugefügt hat, bleibt im Dunkeln.
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Da die 30-jährige Angeklagte und ihr gleichaltriger Ehemann von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, muss Amtsrichter Gerald Michel Zeugen verhören, unter anderem den Rettungsassistenten, der das Kind auf Veranlassung der Notärztin in eine Kinderklinik gebracht hat, eine Nachbarin und eine Vertreterin des Jugendamtes Cochem-Zell.