Um in der Verbandsgemeinde (VG) Kaisersesch den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben, hatte der VG-Rat im Juli 2023 den Teil, der Photovoltaikfreiflächen (PV) betrifft, aus dem Gesamtwerk des neu zu fassenden Flächennutzungsplans herausgenommen und vorab als PV-Freiflächenkonzeption der VG Kaisersesch beschlossen. Jetzt hat das Gremium einstimmig die landesplanerische Stellungnahme zum Entwurf der PV-Konzeption und die mit diesem Verfahren eingegangenen Bedenken und Anregungen zur Kenntnis genommen.
Rolf Weber, Vertreter des Planungsbüros, stellte den Planungsentwurf und die Stellungnahmen dazu vor. Vorab stellte er fest, dass die Kreisverwaltung Cochem-Zell mit der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald das Benehmen hergestellt hat, sodass „nichts gegen die Planung spricht“. Erwartungsgemäß seien Bedenken vonseiten der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vorgebracht worden. Diese seien mit der Würdigung des Entwurfs gerecht abzuwägen, zum Beispiel der Hinweis: „Auch bei der Errichtung von PV-Anlagen soll dem Gedanken des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sowie der Berücksichtigung von Schutzaspekten Rechnung getragen werden.“
14 von 26 Ortsgemeinten haben Freiflächen für PV
Die PV-Konzeption sieht Freiflächen in 14 der 26 Ortsgemeinden in der VG Kaisersesch vor. Das sind insgesamt rund 170 Hektar, die über die Flächennutzungsplanung und die anschließenden Bebauungspläne zu nutzen wären. Dazu kommen noch etwa 130 Hektar privilegierte Flächen im 200- Meter-Bereich entlang der Autobahn 48 sowie rund 24 Hektar bereits bestehender Anlagen, was eine Gesamtfläche von gut 320 Hektar für PV-Anlagen ergibt.
Wegen der Änderung im Baurecht sollen PV-Anlagen auf bereits versiegelten Flächen oder in direkter räumlicher Nähe zu bestehenden oder geplanten Infrastrukturtrassen, zum Beispiel Autobahnen, Schienenverkehrsstrecken oder Hochspannungsfreileitungen, errichtet werden.
Das heißt, dass die Nutzung dieser Flächen für PV-Anlagen nicht der landesplanerischen Stellungnahme unterliegen. Das wiederum ist ein Problem für die an der Autobahn gelegenen Wohngebiete, denn bei einem immer dichter werdenden Ausbau könnten die Anlagen direkt bis an die Grundstücksgrenze von Wohnhäusern reichen.
Wir als politisches Gremium müssen zusammenstehen und der Bundesregierung unseren Standpunkt klarmachen, eventuell mit einer Resolution.
Matthias Hetger, Ortsbürgermeister von Hambuch
Daher beschäftigte sich der VG-Rat Kaisersesch mit der Frage, ob und wie die Ortsgemeinden die vom Gesetz her privilegierten Flächen verhindern könnten. Die Aussichten dazu sind laut Aussage des Gemeinde- und Städtebundes denkbar schlecht, informierte der Vertreter der VG-Verwaltung das Gremium. Dennoch forderte Matthias Hetger, Ortsbürgermeister von Hambuch: „Das ist nicht hinnehmbar. Wir als politisches Gremium müssen zusammenstehen und der Bundesregierung unseren Standpunkt klarmachen, eventuell mit einer Resolution.“ Landtagsabgeordneter Benedikt Oster (SPD), der als Beigeordneter Bürgermeister Albert Jung bei der Sitzung vertrat, schlug vor, das Thema Resolution in der nächsten VG-Ratssitzung in Angriff zu nehmen.