Rechtzeitig bis 1. April online einen Antrag stellen: Noch bis ersten April: Rechtzeitig den Jagdschein verlängern
Rechtzeitig bis 1. April online einen Antrag stellen
Noch bis ersten April: Rechtzeitig den Jagdschein verlängern
Wer seinen Jagdschein noch verlängern möchte, muss das bis zum 1. April machen. Philipp Schulze. picture alliance/dpa
Die Kreisverwaltung Cochem-Zell erinnert Jägerinnen und Jäger daran, rechtzeitig den Jagdschein zu verlängern. Dabei gilt es zu beachten: Hat der Antragsteller am 1. April keinen gültigen Jagdschein mehr, so wird der Munitionsbesitz für Jagdlangwaffen illegal, was eine Straftat darstellt und die Unzuverlässigkeit begründen kann.
Jäger dürfen aufgrund ihres gültigen Jagdscheines Munition für Langwaffen nach dem Waffengesetz erwerben und besitzen, sofern sie nicht nach dem Bundesjagdgesetz verboten ist.
Die Verlängerung kann man online unter