Nicht alle Umweltinformationen über den Luftwaffenstützpunkt Büchel muss das zuständige Bundesamt der Bundeswehr herausgeben. Kevin Rühle
Dass ein Flugplatz wie der Bundeswehr-Fliegerhorst bei Büchel messbare Auswirkungen auf die Umwelt hat, ist unbestritten. Aber müssen alle Informationen dazu auf Wunsch auch herausgegeben werden? Darum ging es nun vor dem Verwaltungsgericht Köln.
Umweltinformationen zum Bundeswehrstandort Büchel in der Eifel müssen nicht herausgegeben werden, soweit ihre Bekanntgabe sich auf die internationalen Beziehungen und die Verteidigungsbelange der Bundesrepublik Deutschland nachteilig auswirkt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln und wies eine entsprechende Klage ab (Aktenzeichen: 13 K 4872/19).