Gebietstausch nötig?
Neues Weingesetz bringt Moselwinzer in Verlegenheit
Ein Name, zwei Gemarkungen. Seit diesem Jahr dürfen Trauben, die im Ellerer Teil des Calmont geerntet wurden, nicht mehr unter dem Namen Bremmer Calmont vermarktet werden.
Ulrike Platten-Wirtz

Auf Etiketten von Weinflaschen muss seit diesem Erntejahr der Gemarkungsname, in der die Trauben gewachsen sind, ersichtlich sein. Das bringt nicht nur die Winzer am Bremmer Calmont in Schwierigkeiten. 

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Der Calmont zwischen den Moselorten Eller und Bremm hat nicht nur das Alleinstellungsmerkmal, der steilste Weinberg Europas zu sein. Er liegt auch in der Gemarkung zweier Ortsgemeinden. Rund ein Drittel gehört zu Eller, Zweidrittel zu Bremm. Bisher wurden Weine aus der gesamten Lage unter dem Namen Calmont oder Bremmer Calmont vermarktet.

Ressort und Schlagwörter

Kreis Cochem-ZellWeinbau

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