Seit Jahren will die Ortsgemeinde Landkern im Bereich „Unterer Berg“ ein Neubaugebiet schaffen. Jetzt befasste sich ein Gericht damit. Foto: Archiv K. Rühle Kevin Ruehle
Landkern. Ist der Grund und Boden in Landkern derzeit schier unbebaubar? Fast drängt sich dieser Eindruck auf, denn das gemeindliche Vorhaben für ein seit 2015 geplantes Baugebiet im Bereich „Unterer Berg” (32 Bauplätze) hat jetzt einen herben Rückschlag erlitten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz erklärte den Bebauungsplan der Gemeinde Landkern für unwirksam. Geklagt und recht bekommen hat ein Landkerner Ehepaar, das ein Normenkontrollverfahren angestrengt hatte. Wie geht es in der 900-Einwohner-Gemeinde nun weiter?
Die Eigentümer eines anliegenden Hofes jedenfalls müssen jetzt nicht mehr befürchten, dass ihr 1650 Quadratmeter großes Grundstück in Bauland umgewidmet wird. Sie klagten mit Erfolg dagegen, dass der hintere Bereich ihres Grundstückes mit einem allgemeinen Wohngebiet überplant werden darf.