Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte weist Beschwerde gegen Verurteilungen wegen Go-In-Aktionen ab
Nach Büchel-Urteil: Friedensaktivistinnen scheitern in Straßburg
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Stefanie Augustin (links), ist eine der beiden Klägerinnen, die nun in Straßburg gescheitert sind. Das Foto zeigt sie bei der Protestaktion 2018 in Büchel. Neben ihr ist Suaan Crane. Ihre Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde wegen eines Formfehlers als unzulässig abgewiesen. Foto: Frites ter Kuile
Frites ter Kuile

Mit der Frage der Stationierung von Atomwaffen am Fliegerhorst Büchel und den mit dieser Stationierung verbundenen Protesten haben sich jetzt Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg befasst. Zu den vorgetragenen Beschwerden positionierte sich das Gericht klar.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat die Beschwerden zweier Friedensaktivistinnen gegen ihre Verurteilung wegen Aktionen zivilen Ungehorsams am Fliegerhorst Büchel als unzulässig zurückgewiesen. Die Straßburger Richter sahen in den Urteilen keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention.

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