Aufsichtspflicht Hilfe bei Unfällen in der Schule ist schwammig geregelt
Nach "Bienenstich"-Urteil von Cochem: Wann muss der Lehrer einen Arzt holen?

Unfälle passieren, auch in der Schule. Aber was dürfen Lehrer – und was dürfen sie nicht? Das Thema Aufsichtspflicht und Erste Hilfe ist komplex. Lehrkräfte sichern sich daher nach allen Seiten ab. 

Adobe Stock/Frank Schiffer

Cochem-Zell. Wie sollten Lehrer einen Insektenstich bei einem Schüler behandeln? Ein Verfahren am Amtsgericht Cochem zeigte, dass dabei sehr viel schiefgehen kann. Richter Gerald Michel stellte den Angeklagten mehrmals die Frage: „Gibt es bei Ihnen keine Richtlinie?“ Nein, lautete die Antwort. Und tatsächlich: Das Thema Aufsichtspflicht ist komplex.

Aktualisiert am 15. September 2018 10:36 Uhr
Lehrer übernehmen eine große Verantwortung bei Ausflügen oder Klassenfahrten. Daher ist es besonders wichtig, im Notfall besonnen zu handeln. Burkhard Karrenbrock, Schulleiter der IGS in Zell, sagt dazu überspitzt: „Wir stehen da mit einem halben Bein im Gefängnis.

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