Berufungsverhandlung: Landgericht bestätigt das Urteil des Amtsgerichts gegen einen an der Mosel lebenden Niederländer
Moselaner vor dem Landgericht: Ging es ums Kunst oder Drogendeal?
Das Urteil des Amtsgerichts Cochem sei angemessen und sachgerecht. Der Angeklagte kann gegen das Urteil beim Landgericht Revision einlegen. Damit endete die Verhandlung gegen einen Mann von der Mosel. Foto: Landgericht Koblenz
landgericht

Koblenz/Cochem. Er bezeichnet sich selbst als „Till Eulenspiegel“ und er habe auch manchmal „ein großes Maulwerk“, gibt der 68-jährige Angeklagte freimütig in einer Berufungsverhandlung beim Landgericht Koblenz zu. Doch immer wieder beteuert er: „Ich bin nie kriminell geworden, auch nicht in finanziellen Nöten und schwierigen Lebenslagen.“

Lesezeit 3 Minuten
Gleichwohl wurde der Niederländer, der seit einigen Jahren in einem Ort an der Mosel wohnt und dort auch als Hobbykünstler bekannt ist, im September 2019 vom Amtsgericht Cochem wegen Drogenhandels in nicht geringer Menge zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt (die RZ berichtet).

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