Der Prozess um die Ermordung des Dauner Arztes Steffen Braun biegt langsam auf die Zielgerade ein. Bleibt es bei den von der Kammer angesetzten 16 Verhandlungstagen, ist am 21. August mit einem Urteil zu rechnen. Bis dahin sind noch fünf Termine vorgesehen – der erste vor der folgenden dreiwöchigen Sommerpause am Dienstag nächster Woche.
Das öffentliche Interesse an dem Mordprozess ist groß. Die Zuschauerreihen im großen Sitzungssaal des Landgerichts waren in der Vergangenheit an jedem Sitzungstag gut gefüllt. Das ist so außergewöhnlich wie der Fall selbst: Zwei Jugendliche werden beschuldigt, den angesehenen Orthopäden ermordet zu haben; seine Lebensgefährtin soll in die Pläne eingeweiht, an der Tat selbst aber nicht beteiligt gewesen sein. Als Motiv gelten zerrüttete Familienverhältnisse.
Der Mediziner soll häufig stark betrunken gewesen sein und dann Familienmitglieder bedroht und auch geschlagen haben. Das behauptet zumindest der jüngste Angeklagte in seinem Geständnis, auf dem die Anklageschrift von Oberstaatsanwalt Eric Samel beruht. Die Verlobte Brauns hat eine andere Version des Geschehens geschildert, ihr aus einer früheren Beziehung stammender Sohn schweigt bislang.
Was passiert mit dem Leichnam?
Wird der inzwischen 18-Jährige sein Schweigen an einem der nächsten Verhandlungstage noch brechen? Das ist der noch offenen, spannenden Fragen in dem Mordprozess. Eine andere: Was ist mit dem Leichnam des am 30. Dezember im Gerolsteiner Haus der Familie getöteten Arztes?
Die sterblichen Überreste Steffen Brauns waren erst Mitte Juni vergangenen Jahres in einem Waldstück nördlich von Rockeskyll in der Vulkaneifel gefunden worden. Ein 22-jähriger Pfleger hatte den Schädel des getöteten Mediziners entdeckt. Spurensicherer der Trierer Kriminalpolizei bargen die sterblichen Überreste; in der Rechtsmedizin der Mainzer Uni wurde Steffen Braun obduziert.
Schädel in die Schweiz geschickt
Im Verlauf des Prozesses wurde bekannt, dass der Schädel des 53-jährigen Opfers nach der Obduktion auf Veranlassung des Trierer Oberstaatsanwalts Eric Samel in die Schweiz geschickt wurde. Am Institut für Rechtsmedizin der Uni Bern sollten Experten herausfinden, wie das ovale, knapp ein Zentimeter große Loch in Steffen Brauns Schädeldecke zu erklären ist. Durch ein Werkzeug, fanden die Berner Rechtsmediziner heraus.
Längst sind alle Untersuchungen an den sterblichen Überresten abgeschlossen. Doch der Leichnam Steffen Brauns ist immer noch nicht für die Bestattung freigegeben, wie Sprecher der Staatsanwaltschaft und des Landgerichts auf Anfrage unserer Redaktion bestätigten. Aber was ist der Grund dafür? Und wann ist mit einer Freigabe zu rechnen?
Leichnam gilt als beschlagnahmtes Beweismittel
So viel vorweg: Es wird wohl noch dauern. Laut Gerichtssprecherin Olga Zimmer handelt es sich bei dem Leichnam um „ein beschlagnahmtes Beweismittel“. Und weil das Verfahren noch nicht einmal erstinstanzlich abgeschlossen sei, komme dem Leichnam „weiterhin potenzielle Beweisbedeutung“ zu. Heißt im Klartext: Steffen Braun darf wohl erst bestattet werden, wenn das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Und das kann dauern. Denn die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass auch nach derzeit für Ende August erwarteten Urteil zumindest einer der Angeklagten gegen den Richterspruch Revision einlegen wird. Bis darüber entschieden ist, werden erneut etliche Monate vergehen.
So viel ist also sicher: Das Verfahren wird weiter für Schlagzeilen sorgen.