Bonn/Cochem
Modeschmuck als Lohn für Sexualverkehr

Dem Mann wurden sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen, versuchte Vergewaltigung sowie die Fertigung und der Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften vorgeworfen. Foto: Rühle

Bonn/Cochem - Am zweiten Verhandlungstag im Prozess gegen den Modelagenten Michael M. (47) hat es ein Tauziehen zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht gegeben. Der Mann von der Mosel ist angeklagt, ein 13-jähriges Mädchen sexuell missbraucht zu haben.

Von Thomas Brost

Schweres Geschütz fuhr Verteidiger Gerhard Prengel gleich zu Beginn auf. Er verlangte, dass das Verfahren eingestellt werden solle. In einem elfseitigen Manuskript legte er die Gründe dar, weshalb der Modelagent von der Justiz unfair behandelt werde. So habe Michael M. – er verbüßt zurzeit eine mehrjährige Gefängnisstrafe – seit einem Jahr verlangt, seine umfangreiche Sammlung an Fotos und Videos, ferner E-Mail-, SMS- und WhatsApp-Texte sichten zu dürfen. Ihm sei in der Justizvollzugsanstalt Köln kein leistungsfähiger Computer mit Speichermöglichkeiten zur Verfügung gestellt worden. M. habe zwar einen PC nutzen dürfen, diesen aber nur stundenweise – außerdem verdiene das Gerät den Namen Computer nicht, stellte Prengel fest. So gebe es keine Vorschaufunktion auf dem Gefängnis-Gerät, ergo ließen sich nicht per Stichwortsuche die Aufzeichnungen aufrufen. Somit müsse sein Mandant „jede einzelne Seite, jedes der circa 100 000 Bilder, alle Texte und Videos einzeln aufrufen“. Dies verschlinge Wochen. Zudem sei es eigentlich die Aufgabe der Ermittlungsbehörde, das Material zu sichten. Sie habe sich, warf Prengel ihr vor, „bisher auf das Auslesen allein scheinbar belastender Dinge beschränkt“. Nach Entlastendem sei noch nicht gesucht worden.

Über den Antrag auf Einstellung will sich das Gericht am nächsten Prozesstag eingehend äußern. Es legte am Mittwoch Wert darauf, dass die Anklageschrift verlesen wurde. Angeklagt sind mehr als zwei Dutzend Taten, die sich zwischen Februar 2008 und Dezember 2009 in Cochem und Umgebung abgespielt haben sollen. Laut Oberstaatsanwältin Petra Krämer soll der Modelagent vielfach mit einer 13-Jährigen, die wochenlang in seiner Obhut war, Geschlechtsverkehr gehabt haben. Dabei sei der Teenager von M. teilweise gefilmt worden. Die Filme habe er als Pornos für einschlägige Internetseiten verkaufen wollen. Das Mädchen habe er für die Nacktaufnahmen und den vollzogenen Geschlechtsverkehr mit Modeschmuck im Wert von 80 Euro „entlohnt“.

Ein zentrales Beweismittel ist nach Ansicht von Richter Hinrich de Vries ein Video, das sexuelle Handlungen zeigt. Da ein Dialog darin kaum zu verstehen ist, habe das Gericht eine Expertin hinzugezogen, die das Gespräch derzeit auswertet und zu Papier bringt.

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