Bonn/Cochem-Zell. Erst am Freitag wird sich entscheiden, ob der Prozess gegen den in fünf Fällen wegen schweren sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen angeklagten Cochem-Zeller Modelagenten bald ein Urteil zu erwarten ist. Weitere Anträge von Verteidigung und Nebenklage könnten das Verfahren in die Länge ziehen. Dabei musste der Angeklagte auch am achten Verhandlungstag eine Schlappe hinnehmen. Vor allem die jetzt in den Prozess eingebrachten Vorstrafen erhärten das in der Anklage umschriebene Bild des 47-Jährigen.
Anklage und Verteidigung haben jeweils noch kurz vor dem letzten angesetzten Verhandlungstag umfangreiche Anträge gestellt. Der Anwalt des Angeklagten, Gerhard Prengel, möchte mithilfe eines IT-Sachverständigen beweisen, dass das Landeskriminalamt den Datenträger des beschlagnahmten Computers des Modelagenten verändert und somit unbrauchbar gemacht hat. Der 47-Jährige habe keinen Zugriff auf E-Mails und Nachrichten, die er mit seinen mutmaßlichen Opfern ausgetauscht hat. Diese jedoch könnten den angeklagten Fotografen entlasten.
Der Bruder des Modelagenten soll wiederum bestätigen, dass der Angeklagte keinen Zugriff auf seinen Facebook-Account hat, beziehungsweise der Antrag für ein neues Passwort noch mehrere Wochen in Anspruch nehmen wird. Ein weiterer Fotograf, der wohl mehrere Jahre mit dem Cochem-Zeller zusammengearbeitet hat, soll aussagen, um das Verhältnis zwischen den Models und dem 47-Jährigen zu beschreiben und ihn so zu entlasten.
Hauptsächlich zielen die Anträge darauf ab, dass der Modelagent bisher aufgrund von fehlenden Unterlagen nicht in der Lage gewesen sein soll, sich zu verteidigen. Ergänzt wurden die Beweisanträge des Verteidigers vom Angeklagten selbst, der allerdings zumeist auf Begebenheiten hinwies, die der Richter bereits an den vorigen Verhandlungstagen als nicht relevant bezeichnete.
Die drei Anwälte der Nebenklage kritisierten mit ihren Anträgen die vorgestern vorgestellten Gutachten der Psychologin. Diese hatte in einigen Fällen Zweifel an den Aussagen der fünf Mädchen geäußert. Daher beantragten die Nebenkläger ein neues Gutachten von einem anderen, „erfahreneren“ Psychologen. Zudem habe die Sachverständige ihre Kompetenzen überschritten und sei mit dem verfahren überfordert.
Richter Dr. Volker Kunkel wird über die Anträge am Freitag entscheiden. Vorsorglich legte das Gericht fünf zusätzliche Verhandlungstage fest, falls den Anträgen stattgegeben wird.
Das Gericht hat die Vorstrafen des Modelagenten verlesen. 14 Mal wurde der Angeklagte seit dem Jahr 1994 verurteilt, zumeist wegen Betrugs. Allerdings musste sich der Modelagent bereits 1999 vor dem Cochemer Amtsgericht wegen sexuellen Missbrauchs verantworten, auch bei den folgenden Verhandlungen ging es immer wieder um Nacktfotos von Models, die der Angeklagte verkauft beziehungsweise gegen den Willen der Mädchen ins Internet gestellt hat. Das Verfahren aus Traunstein und eine weitere Anklage in Cochem sind noch nicht rechtskräftig beziehungsweise es wurde noch kein Urteil gesprochen – diese stehen also noch nicht auf der langen Liste. ker