Gericht wertet Angriff als versuchten Totschlag - Alkoholsucht spielt Rolle
Messerattacke in Moselstadt Zell: Alkoholsüchtiger Angeklagter (40) muss in Therapie
Illustration Gericht
Drei Berufsrichter und drei Schöffen haben den 40-jährigen Angeklagten, der im Oktober in Zell einen Mann mit einem Messer attackiert hat, am Koblenzer Landgericht zu zweieinhalb Jahren Haft und Einweisung in eine Entziehungsanstalt verurteilt. Foto: Volker Hartmann/dpa
Volker Hartmann. picture alliance / Volker Hartma

Koblenz/Zell. Als versuchten Totschlag wertete die 14. Große Strafkammer am Koblenzer Landgericht die Attacke mit einem Brotmesser (Klingenlänge: 20 Zentimeter) auf einen Mann im idyllischen Moselstädtchen am Nachmittag des 11. Oktober im vergangenen Jahr. Den Angreifer (40) verurteilten die drei Berufsrichter und zwei Schöffen zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Außerdem wurde die Einweisung in eine Entziehungsanstalt angeordnet.

Der 40-Jährige hatte zuletzt in Simmern/Hunsrück gewohnt und war ein ehemaliger Kumpel des Geschädigten. Die Kammer billigte dem Verurteilten verminderte Steuerungsfähigkeit zu. Nach Berechnung der Richter hatte der Mann bei der Tat rund 2,4 Promille Alkohol im Blut.

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