Gerichtsprozess nach Gewalttat
Messerattacke in Daun: Diese Strafe droht Angeklagten
Dreieinhalb Monate nach der Messerattacke in Daun, bei dem ein 33-Jähriger lebensbedrohlich verletzt wurde, wird dem Angeklagten vor dem Landgericht in Trier der Prozess gemacht.
Hans-Jürgen_Wege. picture-alliance/ dpa/dpaweb

Nur dreieinhalb Monate nach der Messerstecherei in Daun wird dem 34-jährigen Angeklagten vor dem Landgericht in Trier der Prozess gemacht. Der Vorwurf lautet auf versuchten Mord in Tateinheit mit einer vollendeten gefährlichen Körperverletzung.

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Das ging fix: Nur dreieinhalb Monate nach der Messerstecherei in der Dauner Innenstadt wird dem 34-jährigen Angeklagten vor dem Landgericht in Trier der Prozess gemacht. Der Vorwurf lautet auf versuchten Mord in Tateinheit mit einer vollendeten gefährlichen Körperverletzung.

Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem Angeklagten vor, im Januar in Daun einem Bekannten, mit dem er sich seit längerer Zeit im Streit befand, aufgelauert zu haben. Nachdem der 33-jährige Geschädigte gerade ein Gebäude in der Dauner Innenstadt verlassen hatte, habe ihn der Angeklagte angegriffen und auf ihn mit einem Taschenmesser eingestochen. Dabei wurde das Opfer durch zwei Stichverletzungen im linken Brustbereich lebensbedrohlich verletzt. Nach einer Not-OP und zwei Tagen intensivmedizinische Behandlung bestand beim 33-Jährigen keine Lebensgefahr mehr. Er wurde auf die normale Station verlegt, wo ihn seine Familie besuchte. Das Aufatmen und die Wiedersehensfreude waren dementsprechend groß. Nach rund einwöchiger Behandlung wurde er aus dem Krankenhaus entlassen.

Zeugen äußern sich

Der Zeuge David Bally (26), bei dem der Geschädigte unmittelbar zuvor einen Mietvertrag unterschrieben hatte, war aus dem Haus gestürmt, nachdem er mitbekommen haben soll, dass jemand gegen die verglaste Tür gefallen war, was laut gerummst habe. Er hatte seinerzeit gegenüber dem Volksfreund geschildert, dass er die beiden Kontrahenten ineinander verkeilt gesehen, sie angeschrien und dann sofort getrennt habe. Dann habe er den Angeklagten überwältigt, wobei er selbst eine kleine Schnittverletzung davontrug.

Der 26-jährige Dauner, der im Nebenjob bei einer Security Firma arbeitet, habe den Angreifer überrumpelt, entwaffnet und bis zum Eintreffen der Polizei „mit meinen mehr als 100 Kilogramm“ am Boden fixiert. Als diese den Angeklagten in Gewahrsam genommen hatten, habe er bis zum Eintreffen des Notarztes beim schwer verletzten Opfer Erste Hilfe geleistet. Zudem hatte er zuvor veranlasst, dass der Notarzt gerufen werde. Die Rettungskräfte äußerten sich kurz nach dem Vorfall gegenüber dem Volksfreund: Ohne das beherzte Eingreifen des Zeugen hätte das Opfer vermutlich nicht überlebt.

Strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten

Ähnlich schilderte es auch der 78-jährige Richard Höfkes aus Bongard, der Zeuge der Auseinandersetzung wurde. Er hatte das 33-jährige Opfer zur Unterzeichnung des Mietvertrags begleitet – und den Streit dann hautnah miterlebt. Sowohl Bally als auch Höfkes sind als Zeugen in dem Prozess geladen; ebenso sechs weitere Zeuginnen und Zeugen. Hierbei handelt es sich um Polizisten sowie den Geschädigten selbst: Der 33-jährige Familienvater stammt aus Ägypten, lebt schon länger in Deutschland und besitzt auch die deutsche Staatsbürgerschaft.

Der Angeklagte, der strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten ist, ist ebenfalls Ägypter. Er sitzt seit dem Vorfall in Untersuchungshaft. Auf Anfrage hat ein Sprecher des Landgerichts Trier sich zum Strafmaß geäußert. Demnach muss der Angeklagte, falls er für versuchten Mord verurteilt wird (worauf die Anklage lautet), mindestens mit drei Jahren Gefängnis rechnen. Doch auch eine lebenslange Freiheitsstrafe kommt in Betracht.

Wird er verurteilt, drohen ihm weitere Konsequenzen: Denn bei Begehung einer schweren Straftat müssen Ausländer mit einer Ausweisung und einer darauf folgenden Abschiebung aus Deutschland rechnen. Aber darüber entscheidet nicht das Landgericht im anstehenden Prozess, sondern die zuständige Ausländerbehörde.

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