Gemeinde beschließt Änderung des Bebauungsplans als Satzung - Rodung des Geländes rechtswidrig: Masburg macht Weg frei für Logistikzentrum: Bedenken sind zurückgewiesen
Gemeinde beschließt Änderung des Bebauungsplans als Satzung - Rodung des Geländes rechtswidrig
Masburg macht Weg frei für Logistikzentrum: Bedenken sind zurückgewiesen
Die Rodungsarbeiten im Masburger Industriegebiet wurden im März gestoppt. Dies bestätigte nun auch das Koblenzer Verwaltungsgericht. Kevin Ruehle
Der Masburger Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung den Bebauungsplan des Industriegebiets „Sauerland – An der A 48“ geändert und somit den Weg freigemacht für den Bau eines Logistikzentrums auf einer Fläche von 95.000 Quadratmetern. Die entsprechende Satzung wurde beschlossen und muss nun nur noch veröffentlicht werden.
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Der Streit um das Projekt dürfte damit allerdings noch nicht abgeschlossen sein. Erst vor Kurzem hatte das Verwaltungsgericht Koblenz eine Klage des Grundstückskäufers abgewiesen, nachdem das Forstamt Rodungsarbeiten untersagte.
Bau ist umstritten
Aus Sicht des Masburger Bürgermeisters ist der mögliche Bau eines Logistikzentrums im Masburger Industriegebiet ein Gewinn für die Gemeinde.