Kreis Cochem-Zell
Lüften zur Minderung des Infektionsrisikos

Die Handreichung „Lüften und Raumlufthygiene in Schulen in Rheinland-Pfalz“ (Stand: 7. Oktober) sieht vor, Unterrichtsräume wie folgt zu lüften:

  • vor Unterrichtsbeginn,
  • während des Unterrichts: grundsätzlich nach 20 Minuten,
  • in den Pausen (Dauer abhängig von der Außentemperatur),
  • nach der Raumnutzung (Unterrichtsende).

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