Die Moselpromenade in Cochem entlang der B 49: Seit vielen Jahren wird die Bundesstraße ausgebaut, gleichzeitig werden auch die Gehwege erneuert oder neu angelegt. Dafür erhob die Stadt Vorausleistungen auf die Ausbaubeiträge, doch das Koblenzer Verwaltungsgericht sah nun gravierende Mängel bei den Bescheiden.
Foto: Kevin Rühle
Dieter Junker
Koblenz/Cochem - Was sich wie ein gewöhnlicher Streit um Ausbaubeiträge zwischen Kommune und Anlieger anhört, entpuppte sich in Koblenz vor dem Verwaltungsgericht als ein Lehrbeispiel für fehlerhaftes Handeln einer Kommune. Denn die Richter nahmen nicht nur die Bescheide über die Vorausleistungen auseinander, sie sahen zudem gravierende Versäumnisse bei der Satzung selbst wie auch schon bei dem Aufstellungsbeschluss. "Wir sehen hier Fragen über Fragen", so Dr. Wolfgang Bayer, der Vorsitzende Richter der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts, in der mündlichen Verhandlung.
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Koblenz/Cochem – Was sich wie ein gewöhnlicher Streit um Ausbaubeiträge zwischen Kommune und Anlieger anhört, entpuppte sich in Koblenz vor dem Verwaltungsgericht als ein Lehrbeispiel für fehlerhaftes Handeln einer Kommune. Denn die Richter nahmen nicht nur die Bescheide über die Vorausleistungen auseinander, sie sahen zudem gravierende Versäumnisse bei der Satzung selbst wie auch schon bei dem Aufstellungsbeschluss.